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Bern – Der Bundesrat hat die Höchstzahlen für 2013 für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA freigegeben. Die Höchstzahlen verbleiben auf dem Niveau der Vorjahre.
Der Bundesrat hat im Rahmen seines Berichtes zu den Auswirkungen der Zuwanderung vom vergangenen Juli das duale Zulassungssystem bestätigt: Ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA erlaubt er weiterhin die Arbeitstätigkeit von Fachkräften aus Ländern ausserhalb der EU-/EFTA, den sogenannten Drittstaaten. Um innovativ und international wettbewerbsfähig zu bleiben, sei die Schweizer Wirtschaft auf qualifizierte Spezialisten angewiesen, betont die Landesregierung.
8500 Spezialisten aus Drittstaaten
Wie im vergangenen Jahr können Schweizer Unternehmen auch 2013 insgesamt 8500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren (3500 Aufenthaltsbewilligungen und 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen). Mit dieser Freigabe sei gewährleistet, dass für die Wirtschaft im kommenden Jahr die nötige Anzahl Bewilligungen für qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehe.
Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
Ebenso legt die Regierung jährlich die maximale Anzahl Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr fest. Diese Einsätze fallen nicht unter den Geltungsbereich des Personenfreizügigkeitsabkommens. Im Rahmen dieser Kontingente werden beispielsweise Informatikspezialisten zugelassen, die im Auftrag eines Schweizer Unternehmens ein IT-Projekt durchführen. Auch hier belässt der Bundesrat die Kontingente auf dem Niveau von 2012. Somit stehen nächstes Jahr wiederum je 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter zur Verfügung.
Inländische Arbeitnehmende nachhaltig fördern
Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Auswirkungen der Zulassung betont, kommt der Beschäftigung von inländischen Arbeitskräften und Erwerbstätigen aus den EU/EFTA-Staaten unverändert oberste Priorität zu. Arbeitskräfte aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA können weiterhin nur ergänzend zum Arbeitskräfteangebot in der Schweiz und der EU/EFTA zugelassen werden. Ferner ist für den Bundesrat zentral, dass die orts- und branchenüblichen Löhne für die rekrutierten Arbeitskräfte eingehalten werden. (EJPD/mc/pg)