Bundesrat hält an Aufwandbesteuerung fest

Bern – Die Aufwandbesteuerung ist nach Ansicht des Bundesrates ein wichtiges standortpolitisches Instrument mit volkswirtschaftlicher Bedeutung. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)“ zur Ablehnung. In seiner Botschaft hält der Bundesrat unter anderem fest, dass die Aufwandbesteuerung erst kürzlich revidiert und von den eidgenössischen Räten im Herbst 2012 verabschiedet wurde.

Mit dieser Revision sei ein ausgewogener Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und Standortattraktivität erzielt worden, der nicht bereits wieder in Frage gestellt werden sollte.

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand werden die Steuern nicht auf Basis des tatsächlichen Einkommens und Vermögens, sondern nach den im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen bemessen. Die Volksinitiative fordert die Abschaffung dieser Besteuerungsform für die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Sie wurde am 19. Oktober 2012 eingereicht. Im Jahr 2012 zählte die Schweiz gemäss Angaben der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren 5634 aufwandbesteuerte Personen, und die Steuererträge beliefen sich auf  insgesamt 695 Millionen Franken. (EFD/mc/pg)

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