Bern – Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Der Bundesrat hat die Änderung der Automobilsteuerverordnung gutgeheissen. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF sichern.
Der Bund erhebt gestützt auf das Automobilsteuergesetz eine Steuer von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport. Der Ertrag aus der Automobilsteuer ist gemäss Bundesverfassung zweckgebunden und wird dem NAF zugewiesen. Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. Der Bundesrat verfolgte seinerzeit mit der Steuerbefreiung insbesondere das Ziel, marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen.
Zahl der importierten Elektrofahrzeuge hat sich versechsfacht
Mit dem Wachstum der Elektromobilität hat sich die Ausgangslage inzwischen stark verändert: Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45’000 fast versechsfacht. Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 30’400 Elektroautomobile eingeführt. Dies entspricht gegenüber derselben Vorjahresperiode einem Plus von etwa 66 Prozent. Der Anteil der Elektroautomobile an den Gesamtimporten erreichte im ersten Halbjahr 2023 rund 23 Prozent.
Diese Steigerung führt zu einem Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer: Für das Jahr 2022 beläuft sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, im laufenden Jahr wird ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet. Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen. (mc/pg)