Bundesrat ist für die Einsetzung einer PUK zur CS-Notfusion

Bundesrat ist für die Einsetzung einer PUK zur CS-Notfusion
Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin EFD. (Foto: Mediathek VBS)

Bern – Der Bundesrat befürwortet eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Notübernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS. Er hat sich am Freitag mit dem entsprechenden Antrag des Büros des Nationalrats einverstanden erklärt. Das Parlament entscheidet nächste Woche, seine Zustimmung gilt als Formsache.

Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse sei notwendig und sinnvoll, teilte die Landesregierung mit. Das vom Nationalratsbüro vorgelegte Mandat sei so ausgestaltet, dass es diese gründliche Aufarbeitung ermögliche.

In der Mitteilung sicherte der Bundesrat dem Parlament seine volle Unterstützung zu. Im Nationalrat ist die Einsetzung der PUK am kommenden Mittwoch traktandiert, die Debatte im Ständerat ist für den Donnerstag geplant. Die Büros beider Räte befürworten den Schritt einstimmig.

Fünf Millionen Franken
Gemäss dem vorliegenden Bundesbeschluss soll die PUK 14 Mitglieder umfassen – je sieben aus dem National- und Ständerat. Für die Erfüllung der Aufgaben der PUK sieht das Nationalratsbüro einen Verpflichtungskredit in Höhe von fünf Millionen Franken vor.

Eine PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Sie hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Entsprechend kann eine PUK insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Zusätzlich kann sie einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.

Auch Vorgeschichte beleuchten
Unter die Lupe genommen werden sollen im Zusammenhang mit der CS-Krise die Geschäftsführung des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes. Ziel ist nach Aussage des Nationalratsbüros eine umfassende Untersuchung. Dabei solle die PUK nicht nur die Vorgänge unmittelbar vor der Notübernahme beleuchten, sondern auch jene der letzten Jahre.

In der Geschichte des Bundesstaats wurde erst vier Mal eine PUK eingesetzt: nach dem Mirage-Skandal 1961, nach der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995. (awp/mc/pg)

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