Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. (Bild: admin.ch)
Bern – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV“ zur Ablehnung zu empfehlen. Nach Ansicht der Landesregierung würde die Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer die Steuerhoheit der Kantone einschränken.
Erbschafts- und Schenkungssteuern liege in der Schweiz traditionell in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden, schreibt das Eidg. Finanzdepartement in einer Medienmitteilung. Diese Kompetenzordnung, die den Kantonen beträchtliche Einnahmen sichert, soll nach dem Willen des Bundesrates beibehalten werden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren lehnt eine Bundeserbschaftssteuer denn auch entschieden ab, weil sie einen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone darstellt.
Finanzielle Auswirkungen ungewiss
Die finanziellen Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative wären laut Bundesrat ungewiss. Sie hängen stark von der Umsetzung durch den Gesetzgeber ab. Vor diesem Hintergrund sei es fraglich, ob das heutige Steueraufkommen der Kantone gewahrt werden könnte, heisst es weiter. Auch die vorgeschlagene Ausgestaltung der Steuer überzeuge nicht. Insbesondere ist die rückwirkende Besteuerung von Schenkungen ab 1. Januar 2012 nach Auffassung des Bundesrates unverhältnismässig. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Volksinitiative ab und will ihr keinen Gegenentwurf gegenüberstellen. (EFD/mc/pg)