Bundesrat legt neue Empfangsgebühr auf 365 CHF im Jahr fest

Fernsehen

(Foto: Pixabay)

Bern – 365 CHF im Jahr oder ein Franken pro Tag: Diese Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen müssen ab 2019 grundsätzlich alle Schweizer Haushalte bezahlen, unabhängig davon, ob sie über Empfangsgeräte verfügen.

Heute beträgt die Empfangsgebühr 451 CHF im Jahr. Bezahlen müssen sie allerdings nur Haushalte, die Empfangsgeräte besitzen. «Wir haben mit dem neuen System eine spürbare Entlastung der meisten Haushalte», erklärte Medienministerin Doris Leuthard am Mittwoch vor den Bundeshausmedien zum Bundesratsentscheid.

1,37 Mrd CHF Gebühreneinnahmen pro Jahr
Das neue System sei nicht nur günstiger, sondern auch gerechter, führte Leuthard aus. Bis 2022 rechnet der Bundesrat mit jährlichen Gebühreneinnahmen von rund 1,37 Mrd CHF. Grundlage des Systemwechsels ist das geänderte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das das Volk im Juni 2015 mit historisch knappem Mehr guthiess.

Ausnahmen bei der Empfangsgebühr gibt es allerdings weiterhin: Bezüger von Ergänzungsleistungen und Taubblinde sind von der Abgabe befreit. Und Haushalte ohne betriebsbereiten Radio- oder TV-Apparat und ohne digitales Empfangsgerät können auf Gesuch hin während fünf Übergangsjahren von der Abgabe befreit werden.

Wer in einem Kollektivhaushalt lebt, zum Beispiel in einem Studentenwohnheim, einem Altersheim oder einer Justizvollzugsanstalt, muss neu keine individuelle Empfangsgebühr mehr bezahlen. Dem Kollektivhaushalt werden hingegen 730 CHF im Jahr in Rechnung gestellt.

Gebühr gemäss Umsatz für Unternehmen
Firmen sind von der Gebühr befreit, wenn sie unter 500’000 CHF Umsatz erwirtschaften. Das ist gemäss den Angaben des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für drei Viertel aller Schweizer Unternehmen der Fall und in Leuthards Worten eine «spürbare Entlastung, namentlich für das Gewerbe».

Ist der Umsatz höher, bestimmt dieser die Höhe der Gebühr: Bis zu einer Million Umsatz werden wie bei Privathaushalten 365 CHF im Jahr fällig. Liegt der Umsatz zwischen 1 und 5 Mio CHF, beträgt die Gebühr 910 CHF; ab einer Mrd sind es 35’590 CHF.

Neuerungen bringt das RTVG auch für die SRG: Ihr übergibt der Bund ab 2019 einen bei 1,2 Mrd CHF plafonierten Anteil der Abgaben. Das sind rund 40 Mio CHF weniger als die SRG letztes Jahr erhielt. Der Plafond soll abgesehen von der Teuerungsindexierung zumindest bis 2022 unverändert bleiben.

Mehr für Private, weniger für SRG
«Wir halten das für vertretbar», sagte Leuthard. Damit lasse sich weiterhin ein qualitativ hochstehender Service public in allen Landessprachen erbringen. Die konzessionierten privaten Radio- und TV-Stationen dagegen erhalten mehr Geld, statt 67,5 Mio im Jahr neu 81 Mio CHF.

Das entspricht laut UVEK 6% der gesamten Einnahmen aus den Empfangsgebühren. Das ist der höchste Anteil, der gemäss dem RTVG möglich ist. «Damit können wir einen Beitrag leisten zur Vielfalt», gab sich die Medienministerin überzeugt. Die regionalen und lokalen Sender seien eine Ergänzung zu den nationalen Sendern.

2 Mio CHF im Jahr sind zudem für die Nachrichtenagentur sda vorgesehen. Mit diesem Beitrag will der Bundesrat sicherstellen, dass die lokalen und regionalen Medien auch in Zukunft Zugriff haben auf die Leistungen der sda. Das sei ein Service für die ganze Schweiz und für alle Medien, sagte Leuthard.

Bringt die Empfangsgebühr mehr Geld ein als nötig, landet der Rest auf einem Konto des Bundes. Mit den Überschüssen will der Bundesrat ertragsschwächere Jahre kompensieren oder aber die Gebühren senken.

Regelmässige Überprüfung
In Stein gemeisselt sind die ab 2019 geltenden 365 CHF im Jahr im Übrigen nicht. Ab 2020 will der Bundesrat zusammen mit dem Preisüberwacher die Höhe der Gebühr alle zwei Jahre überprüfen mit dem Ziel, die Tarife weiter zu senken. Leuthard verwies zudem auf die Debatten zum geplanten neuen Mediengesetz.

Die nächste Weichenstellung zu den Empfangsgebühren erfolgt aber schon in knapp einem halben Jahr. Am 4. März 2018 wird das Volk über die No-Billag-Initiative abstimmen, die die Abschaffung der Empfangsgebühren verlangt. Bundesrat und Parlament stellen sich gegen diese Initiative. Ein Gegenvorschlag der SVP für 200 CHF Gebühren im Jahr hatte im Parlament keine Chance.

Dass der Bundesrat am selben Tag den Abstimmungstermin und die künftige Empfangsgebühr festgelegt habe, bedeute nicht den Kampagnenstart für den Urnengang, stellte Leuthard klar. Die Revision des RTVG habe der Bundesrat vor der Initiative an die Hand genommen, und der Systemwechsel brauche Vorlaufzeit. (awp/mc/ps)

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