Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: admin.ch)
Bern – Der Bundesrat die Botschaft zur Ecopop-Volksinitiative («Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen») verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zu unterbreiten, mit der Empfehlung, sie abzulehnen.
Der Bundesrat hatte diesen Beschluss bereits Ende Mai gefasst und erläutert. Die nun vorliegende Botschaft soll noch einmal deutlich machen, dass Ziele und Inhalt der Initiative weder mit der heutigen Migrationspolitik der Schweiz noch mit der schweizerischen Praxis im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar seien, heisst es in einer Medienmitteilung.
Fixe Obergrenze für die Zuwanderung
Die Volksinitiative verlangt eine fixe Obergrenze für die Zuwanderung und damit eine grundsätzlich neue Zuwanderungspolitik. Konkret verlangt sie, dass die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz infolge Zuwanderung nicht um mehr als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen darf. Zudem gibt die Initiative vor, dass der Bund mindestens 10 Prozent seiner Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit in die Förderung der freiwilligen Familienplanung investieren muss.
Verfassungs- und völkerrechtliche Verpflichtungen
Die Limite für Aufenthaltsbewilligungen würde auch für das Asylwesen, die humanitäre Aufnahme sowie den Familiennachzug gelten. In diesen Bereichen ist die Schweiz allerdings an gewisse verfassungs- und völkerrechtliche Verpflichtungen gebunden. Zudem hätten die verschiedenen Branchen der Wirtschaft entsprechend schlechtere Aussichten auf die notwendigen ausländischen Arbeitskräfte.
Migrationspolitik im Interesse der Wirtschaft
Die heutige Migrationspolitik basiert auf der Personenfreizügigkeit mit der EU sowie einer eingeschränkten Zulassung von Drittstaatsangehörigen. Die Zuwanderung aus der EU wird in erster Linie durch den Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskräften beeinflusst. Die Initiative würde es den Branchen durch eine strenge Beschränkung der Zuwanderung in die Schweiz verunmöglichen, die nötigen Arbeitskräfte zu beschaffen, argumentiert der Bundesrat.
Würde die Volksinitiative angenommen, müssten für alle Kategorien von Bewilligungen für Aufenthalte von über einem Jahr Kontingente festgelegt werden. Dies wäre aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Aufenthaltskategorien sowie aufgrund der divergierenden Interessen der betroffenen Branchen eine höchst komplexe Aufgabe, die mit grossem administrativem Aufwand verbunden wäre, heisst es weiter.
Kündigung des Freizügigkeitsabkommens droht
Eine Annahme der Initiative könnte dazu führen, dass das Freizügigkeitsabkommen gekündigt würde. Aufgrund der Guillotine-Klausel treten bei einer Kündigung des FZA nach sechs Monaten alle anderen betroffenen Abkommen der Bilateralen I ausser Kraft. Dies würde der Schweiz und ihrer Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen, ist die EU doch der wichtigste Handelspartner der Schweiz.
Bewährte Praxis im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
Die Initiative fordert neben einer Obergrenze bei den Aufenthaltsbewilligungen, dass 10 Prozent der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für Massnahmen im Bereich der freiwilligen Familienplanung zu verwenden sind. Die langjährigen Erfahrungen der Schweiz in der Entwicklungszusammenarbeit zeigen, dass isolierte Einzelmassnahmen nicht zielführend sind.
Eine Annahme der Initiative hätte nach Ansicht des Bundesrates zur Folge, dass die Schweiz Projekte im Bereich der freiwilligen Familienförderung in Entwicklungsländern selbst dann durchführen müsste, wenn deren Wirkung nachweislich beschränkt wäre. Auch müssten für wichtige andere Massnahmen die finanziellen Mittel gekürzt werden, was mit Blick auf die Zielsetzung der Initianten sogar kontraproduktive Folgen haben könnte. (EJPD/mc/pg)