Bundesrat lehnt Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» ab

Bundesrat lehnt Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» ab
(Foto: Pixabay)

Bern – Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ ab. Dem Parlament soll jedoch eine Aufstockung der Kredite zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus unterbreitet werden. Diesen Grundsatzentscheid hat er am 25. Januar 2017 gefällt. Das WBF wurde beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte.

Die am 18. Oktober 2016 bei der Bundeskanzlei mit 104‘800 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ fordert Ergänzungen der Bundesverfassung mit dem Ziel, das Angebot an preisgünstigen Wohnungen auszuweiten.

Wohnraumversorgung hat in erster Linie durch Privatwirtschaft zu erfolgen
Der Bundesrat hatte bereits im 2013 in einer Aussprache zur Wohnungspolitik betont, dass die Wohnraumversorgung in der Schweiz in erster Linie durch die Privatwirtschaft zu erfolgen hat. Er anerkennt indessen den Stellenwert des gemeinnützigen Wohnungsbaus als marktergänzendes Segment zum Schliessen von Angebotslücken. Die Förderung dieses Anbieterkreises ist bereits heute ein Verfassungsauftrag. Die mit der Initiative des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes geforderten Instrumente und Zielgrössen sind jedoch weder realistisch noch marktkonform. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Volksinitiative ab.

Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass das Wohnen in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert hat und dass es trotz aktueller Marktentspannung regional und für verschiedene Bevölkerungsgruppen schwierig bleibt, eine angemessene und finanziell tragbare Wohnung zu finden. Er hat deshalb entschieden, die Ablehnung mit einem Rahmenkredit zu verbinden. Mit diesem soll in den nächsten Jahren der für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger bestehende Fonds de Roulement aufgestockt werden können. Über den ins Auge gefassten Umfang des Rahmenkredits wird der Bundesrat im Zusammenhang mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens beschliessen. Mit dem heutigen Grundsatzentscheid bekräftigt der Bundesrat seine Absicht, die bisherige bewährte Förderpolitik und die Gleichbehandlung der Marktsegmente fortzusetzen. Nicht nur das Wohneigentum soll fiskalisch gefördert, auch für den preisgünstigen Mietwohnungsbau sollen Mittel zur Verfügung gestellt werden. (admin.ch/mc/ps)

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