Bundesrat lockert Härtefallregelung für Betriebe
Bern – Mit den drastischen Verschärfungen der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat auch neue Finanzhilfen beschlossen. Betriebe, die seit November während mindestens vierzig Tagen schliessen mussten, sollen unbürokratisch an Geld kommen – spätestens im Februar.
Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie prüfen auch die Gesuche im Einzelfall. Heute müssen betroffene Betriebe strenge Kriterien erfüllen, um an Geld zu kommen. Der Bundesrat lockert diese nun: Betriebe, die seit dem 1. November 2020 auf behördliches Geheiss über 40 Tage geschlossen waren, sind Härtefälle – ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs um 40 Prozent.
Für andere Betriebe wie etwa die Hotelbranche bleibt es indessen bei dieser Voraussetzung. Allerdings gibt es auch für sie eine Lockerung: Nicht der Umsatz des vergangenen Geschäftsjahrs wird zur Berechnung der Einbussen beigezogen, sondern der Umsatz der zurückliegenden zwölf Monate.
Doppelt soviel Anspruchsberechtigte
Wie Finanzminister Ueli Maurer vor den Medien erklärte, werden die À-fonds-perdu-Beiträge von 10 auf 20 Prozent des Umsatzes erhöht. Die Obergrenze zum Bezug der Entschädigung wächst von 500’000 auf 750’000 Franken Umsatz. Die Kantone können das verdoppeln, sofern Besitzer und Dritte bei der Sanierung mitziehen. Das verbessert die Lage für Betriebe mit hohen Fixkosten.
Ausbezahlt werden die Gelder fast überall bis im Februar. Für die kantonalen Härtefallprogramme stehen insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon der Bund gut drei Viertel (1,9 Mrd. Franken) trägt.
Nach Einschätzung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) verdoppelt die Ausweitung die Zahl der Anspruchsberechtigten auf 100’000. Die vom Parlament gesprochenen Härtefall-Kredite dürften für die neuen Massnahmen nicht reichen, stellte Maurer in Aussicht. Der Bundesrat werde wohl in der Frühjahrssession Nachtragskredite beantragen.
Im Hinblick auf eine mögliche dritte Corona-Welle prüft der Bundesrat zudem, ob er das Notkreditprogramm vom vergangenen Frühling wieder aufnehmen will. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Frühjahr vom Bund verbürgte Darlehen von insgesamt über 17 Milliarden Franken aufnehmen.
Erfreute Reaktionen
Die Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone begrüssen die Anpassungen des Härtefallprogramms. Die Konferenz der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) sei sehr erfreut, dass das Programm materiell aufgestockt werde und es wesentliche Erleichterungen gebe, sagte der VDK-Präsident, der Baselstädter Wirtschafts- und Sozialdirektor Christoph Brutschin (SP).
«Die Kantone tun, was sie können», konterte Brutschin den Vorwurf, dass es mit den Hilfen zu langsam vorwärts gehe. Einige – wie sein Kanton – hätten das Privileg, über die nötigen Gesetzesgrundlagen zu verfügen. Andere Kantone, darunter Zürich, müssten diese Grundlagen erst schaffen und dabei Referendumsfristen einhalten.
Ernst Stocker, Finanzdirektor des Kantons Zürich und Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), sagte, die Ausgangslage sei in den Kantonen unterschiedlich.
Die Umsetzung sei nicht einfach. Im Normalfall habe man für die Bearbeitung drei bis vier Jahre zur Verfügung. Jetzt müsse man das in zwei Monaten umsetzen.
Gastrosuisse will mehr Tempo
Der Gastgewerbeverband Gastrosuisse lobte die neue Härtefallregelung und forderte mehr Tempo bei den Auszahlungen. Bisher seien lediglich 0,4 Prozent der genehmigten Gelder ausbezahlt worden, erklärte Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer. «So ist niemandem geholfen.»
Der Bundesrat habe nun jedoch den Ernst der Lage erkannt. Höhere À-fonds-perdu-Beiträge und tiefere Hürden für Härtefälle seinen wichtige Entscheide für das Gastgewerbe. Platzer bedauerte jedoch, dass es beim Umsatzverlust von 40 Prozent als Bedingung für einen Härtefall bleibt. (awp/mc/pg)
Neues Kreditprogramm in Prüfung
Finanziert werden sollen die neuen Wirtschaftshilfen mit der «Bundesratsreserve» in Höhe von 750 Millionen Franken, die das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht. Das Geld soll auch für die kantonalen Härtefallprogramme eingesetzt werden und damit die ersten drei Tranchen ergänzen. Über die Aufteilung auf die Kantone will er aber erst später entscheiden.
Im Hinblick auf eine mögliche dritte Corona-Welle prüft der Bundesrat zudem, ob er das Notkreditprogramm vom vergangenen Frühling reaktivieren will. Er untersucht, wie ein solches Programm auszugestalten wäre. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Frühjahr vom Bund verbürgte Darlehen von insgesamt über 17 Milliarden Franken aufnehmen.
Verschiedene Instrumente
Der Bund hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie weitere Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsersatz decken je nach Branche zwischen der Hälfte und zwei Drittel der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen ab.
Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen, verfügt der Bund nach Meinung der Landesregierung über eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsförderung. (awp/mc/pg)