Bundesrat macht Frauen Rentenalter 65 schmackhaft
Bern – Seit Jahrzehnten ist keine Rentenreform mehr gelungen, die AHV-Finanzen sind in Schieflage. Nun holt der Bundesrat die Frauen ins Boot. Er macht ihnen die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre mit Vorzugsbedingungen schmackhaft.
Die Regierung hat am Donnerstag ihre Vorschläge für eine Neuauflage der AHV-Reform in die Vernehmlassung geschickt. Darin sind Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Frauenrentenalters vorgesehen. Der Schritt ist bereits zweimal an der Urne gescheitert, 2004 und 2017. Es handle sich um einen «heiklen Punkt», sagte Sozialminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien.
Einen dritten Fehlschlag will der Bundesrat verhindern. Er hofft, die Gegner einer Rentenaltererhöhung mit ausreichenden Ausgleichsmassnahmen umzustimmen. In den Erläuterungen zur Vorlage verweist er auf die 10. AHV-Reform, mit der das Frauenrentenalter dank solcher Kompensationen erhöht werden konnte.
Gute Bedingungen
Der Bundesrat schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung. Eine sieht vor, dass Frauen zu guten Bedingungen vorzeitig in Rente gehen können. Bevorzugt werden Frauen mit tiefen Einkommen: Wer im Durchschnitt nicht mehr als 56’400 Franken verdient hat, würde faktisch von der Erhöhung des Rentenalters verschont. Aber auch Frauen mit höheren Einkommen sollen profitieren.
Der Bundesrat schätzt, dass sich die Kosten dafür im Jahr 2030 auf rund 400 Millionen Franken belaufen. Die zweite Variante ist doppelt so teuer, 800 Millionen Franken. Vorgesehen sind ebenfalls reduzierte Kürzungssätze bei frühzeitigem Rentenbezug.
Wieder 70 Franken
Zusätzlich sollen die Renten jener Frauen erhöht werden, die bis 65 Jahre oder länger arbeiten. Davon würden in erster Linie Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen profitieren. Die Erhöhung beläuft sich auf bis zu 214 Franken. Im Durchschnitt würden die Frauenrenten um 70 Franken aufschlagen. Ein genereller Rentenzuschlag von 70 Franken war mit verantwortlich für die Ablehnung der Rentenreform im September 2017.
Bei beiden Varianten handelt es sich um eine Übergangsmassnahme. Davon profitieren nur jene Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform zehn Jahre oder weniger vor der Rente stehen. Je nach Variante bringt die Erhöhung des Frauenrentenalters der AHV zwischen 2021 und 2030 rund 6,2 oder 8,1 Milliarden Franken ein.
Grosses Loch
Der Finanzbedarf beträgt aber 53 Milliarden Franken, wenn der AHV-Fonds 2030 noch eine volle Jahresausgabe enthalten soll. Um diesen zu decken, schlägt der Bundesrat vor, die Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Normalsatz würde damit auf 9,2 Prozent steigen. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs soll von 2,5 auf 3 Prozent erhöht werden, der Hotelleriesatz von 3,7 auf 4,4 Prozent.
Ursprünglich hatte der Bundesrat einen Aufschlag um 1,7 Prozentpunkte angepeilt. Damit sollte die AHV bis 2033 stabilisiert werden. Davon ist er abgerückt. Es habe harte Reaktionen gegeben auf die vorgeschlagene Mehrwertsteuer-Erhöhung, sagte Berset.
Szenarien für die AHV
Unter Umständen reicht sogar ein Aufschlag um 0,7 Prozentpunkte. Der Ständerat hat in der Sommersession beschlossen, der AHV als sozialen Ausgleich für die Unternehmenssteuerreform rund 2,1 Milliarden Franken zukommen zu lassen. Finanziert werden soll der Beitrag aus Lohnprozenten und aus der Bundeskasse. Dadurch würde sich der Finanzbedarf für die AHV etwa halbieren.
Der Bundesrat sei offen, sagte Berset. «Es braucht einfach 53 Milliarden Franken, um die AHV für die nächsten zehn Jahre zu stabilisieren.» Er betonte auch, dass sich durch Massnahmen in der Steuervorlage zwar der Bedarf bei der AHV-Reform reduziere. «Das Problem verschiebt sich aber nicht.»
Die weiteren Reformschritte, die der Bundesrat vorschlägt, lehnen sich an die gescheiterte Reform der Altersvorsorge an. 65 gilt neu als Referenzalter. Die Rente kann flexibel zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden. Einkommen bis 1400 Franken, die nach 65 Jahren erzielt werden, sind nicht beitragspflichtig.
Die obligatorische berufliche Vorsorge wird in einer separaten Vorlage reformiert. Der Bundesrat hat den Ball den Sozialpartnern zugespielt. Laut Berset sind deren Vorschläge bis im Frühjahr 2019 zu erwarten.
Permanente Reform
Dann will der Bundesrat dem Parlament auch die Botschaft für die AHV-Reform vorlegen. 2021 soll die Reform in Kraft gesetzt werden. Wenige Jahre später müsste der Bundesrat allerdings schon die nächste Reform anpacken, denn nach 2030 schreibt die AHV voraussichtlich wieder rote Zahlen. (awp/mc/pg)