Brüssel – Nach dem deutlichen Nein zur Begrenzungsinitiative muss der Bundesrat jetzt Farbe bekennen – und zwar zügig: Will er mit der EU weiterhin eine gemeinsame Lösung für das institutionelle Rahmenabkommen suchen oder die Übung abbrechen – mit allen Konsequenzen, die sich für die Schweiz daraus ergeben.
Die Schonfrist ist abgelaufen: Im Wissen darum, wie wegweisend die Abstimmung zur Begrenzungsinitiative für die Schweiz ist, hatte sich die EU-Kommission in den vergangenen Monaten mit Forderungen zum Rahmenabkommen zurückgehalten.
Brüssel liess jedoch klar durchblicken, dass nach der Abstimmung von der Schweiz zügig Vorschläge zu den drei offenen Punkten erwartet werden: Das sind die flankierenden Massnahmen, die Unionsbürgerrichtlinie und die staatlichen Beihilfen.
In den vergangenen Monaten arbeiteten die Sozialpartner und die Kantone zusammen mit dem Bund an neuen Vorschlägen zu diesen drei Punkten. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) diese Woche jedoch publik machte, konnten sich die Sozialpartner bei den flankierenden Massnahmen offenbar nicht auf einen Vorschlag einigen.
Auch die im Rahmenabkommen festgeschriebene Rolle des EU-Gerichtshofes (EuGH) dürfte hierzulande weiterhin zu hitzigen Diskussionen führen.
Mögliches Zeitfenster
Hält der Bundesrat trotzdem am Rahmenabkommen fest, dann könnte sich bis Ende dieses Jahres ein interessantes Zeitfenster öffnen. Grund dafür ist der Brexit.
Die Situation zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich spitzt sich je länger je mehr zu – ein No-Deal-Brexit wird immer wahrscheinlicher. Und selbst wenn es zu einem Abkommen kommt, wird dieses nur sehr rudimentär sein. Zudem macht die EU auch bei anderen aussenpolitischen Themen – Stichwort Türkei oder Belarus – keine gute Figur.
Daher dürfte Brüssel einer Erfolgsmeldung nicht abgeneigt sein – etwa in Form eines Rahmenabkommens mit der Schweiz. Wunder darf die Schweiz von der EU zwar keine erwarten, doch wohl ein echtes Interesse Brüssels an einer Lösung.
Ende 2020 schliesst sich jedoch dieses Zeitfenster, wenn Grossbritannien definitiv aus der EU austritt. Denn dann wird die EU stark mit den Folgen des Brexit und ihrem künftigen Verhältnis zum Vereinigten Königreich beschäftigt sein – auf Jahre hinaus. So gesehen macht es auch wenig Sinn, mit Verweis auf London auf eine bessere Lösung für die Schweiz zu hoffen und den Abschluss des Rahmenabkommens hinauszuzögern.
Kakophonie muss aufhören
Doch es braucht mehr als nur ein Bekenntnis zum Rahmenabkommen: Der Bundesrat muss nun auch mit einer Stimme sprechen. Bis dato haben sich einzelne Mitglieder der Regierung unterschiedlich zum Rahmenabkommen geäussert – kürzlich auch alt Bundesrat Johann Schneider-Ammann.
Diese Kakophonie ist kontraproduktiv und schadet der Glaubwürdigkeit des Bundesrats. Wie will er dereinst in einem Abstimmungskampf das ausgehandelte Rahmenabkommen glaubwürdig verteidigen?
Aber auch in Brüssel hat der Bundesrat nach zwei Jahren des Vertröstens – seit November 2018 liegt der Vertragsentwurf auf dem Tisch – und unterschiedlichen Signalen aus Bern an Glaubwürdigkeit eingebüsst.
Wie surreal in Brüssel das Verhalten der Schweiz empfunden wird, zeigt die Aussage von einem für die Schweiz verantwortlichen EU-Beamten vor knapp einem Jahr. Manchmal fühle er sich wie im Theaterstück «Warten auf Godot» von Samuel Beckett, so der Mann. (awp/mc/ps)