Bundesrat: Nein zu CS-Krediten hat keine rechtlichen Folgen
Bern – Der Bundesrat hat bekräftigt, dass das Nein des Parlaments zu den CS-Notkrediten von 109 Milliarden Franken keine rechtliche Wirkung auf die eingegangenen Verpflichtungen habe. Bei der Aufarbeitung der Geschehnisse will er dem Nein aber Rechnung tragen.
Vor einer Woche lehnte das Parlament die Kredite im Zusammenhang mit der Übernahme der Grossbank Credit Suisse (CS) durch die UBS ab. Während der Ständerat die 109 Milliarden Franken nachträglich freigab, sagte der Nationalrat zwei Mal Nein. Am Mittwoch tauschte sich die Regierung über die ausserordentliche Session zur CS aus.
Nach dem Ja der Finanzdelegation des Parlaments am 19. März hatten Bund und Nationalbank einen Vertrag für 100 Milliarden Franken als Ausfallgarantie unterzeichnet. Der Grossbank UBS wiederum sicherte der Bundesrat im Zusammenhang mit der CS-Übernahme eine Verlustgarantie von 9 Milliarden Franken zu.
Der Bundesrat bekräftigte in einer Mitteilung zur Aussprache vom Mittwoch, dass das Nein keine rechtlichen Auswirkungen auf die schon eingegangenen dringlichen Verpflichtungen habe. Von dieser Prämisse sei bei seinen Beratungen auch das Parlament ausgegangen.
Handlungsfähigkeit würde geschwächt
Müsste der Bund nach dem Nein die Verpflichtungen ganz oder teilweise rückgängig machen, würde dies die Handlungsfähigkeit der Regierung in Krisen erheblich beeinträchtigen, gab der Bundesrat zu bedenken. Dies widerspräche dem Willen des Parlaments, erinnerte er an eine punktuelle Revision des Bewilligungsverfahrens von 2010.
Ihre rechtlichen Einschätzungen stützten der Bundesrat und auch das Sekretariat der Finanzkommissionen des Parlaments auf die Analyse der Materialien zum Finanzhaushaltsgesetz, wie es in der Mitteilung hiess. Im Übrigen teile das Bundesamt für Justiz (BJ) die Auffassung, dass die 109 Milliarden Franken für die Garantien für die Nationalbank und die UBS bereits verbindlich verpflichtet seien.
Experten hatten in den vergangenen Tagen die Frage aufgeworfen, ob das Nein nicht doch Auswirkungen habe auf die Gewährung der Notkredite habe. Bundesratssprecher André Simonazzi wies an der Medienkonferenz zur Bundesratssitzung diese Kritik zurück. Die Position des Bundesrates stütze sich auf Analysen, sagte er.
«Ist eine einfache Aussage von irgendjemandem genauso relevant wie eine Analyse, die sich auf Analysen stützt. Und reicht eine Aussage, um alles in Frage zu stellen?» fragte Simonazzi auf eine Journalistenfrage zurück. Es handle sich um eine seriöse Analyse, die bei der Vorbereitung der Lösung für die CS gemacht worden sei.
Haltung des Parlaments berücksichtigen
Der Bundesrat will aber die Haltung des Parlaments berücksichtigen bei den Verhandlungen mit der UBS über den Garantievertrag. Die Übernahme der CS durch die UBS will er aber nicht gefährden. Die Zusicherung der 9 Milliarden Franken sei für die UBS eine Voraussetzung gewesen für die Übernahme, merkte er an.
Auch bei der Aufarbeitung der Ereignisse will er dem Nein Rechnung tragen. Er will prüfen, ob das Parlament bei dringlichen Finanzbeschlüssen gemäss der derzeitigen Rechtslage angemessen einbezogen ist oder ob es Anpassungen braucht.
Der Bundesrat will aber auch prüfen, ob solche Anpassungen überhaupt möglich sind, ohne dass die in der Verfassung verankerten Kompetenzen des Bundes und damit die staatliche Handlungsfähigkeit in Krisen beschnitten wird. Das Parlament hatte der Regierung mit Postulaten Prüfaufträge erteilt, etwa zur Anwendung von Notrecht.
Forderung nach PUK im Raum
Im Raum steht auch die Forderung nach einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur CS. Das Büro des Nationalrates forderte einstimmig eine PUK. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates teilte mit, sie grundsätzlich ebenfalls für eine PUK.
Das Ständeratsbüro will allerdings erst Mitte Mai entscheiden, und seine Geschäftsprüfungskommission hat sich noch nicht geäussert. Daher können die Räte voraussichtlich frühestens im Sommer über die Einsetzung einer PUK entscheiden. (awp/mc/pg)