Bern – Während der Winter 2022/2023 gerade begonnen hat, plant der Bundesrat bereits für die sichere Energieversorgung im Winter 2023/2024. Er arbeitet derzeit an einem dringlichen Gesetz. Namentlich die Gasbranche soll sich auf dieser Grundlage vorbereiten können.
Die Landesregierung führte am Mittwoch eine Aussprache zu einem dringlichen und befristeten Bundesgesetz zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilte. Die Vernehmlassung will der Bundesrat im Februar 2023 starten. Geplant ist, dass die Bestimmungen ab 1. Juli 2023 gelten.
Massnahmen für Mangellagen erschwert
Im Blick hat der Bundesrat die Gasversorgung. Für den laufenden Winter wurde die Branche verpflichtet, eine Reserve für den Winter anzulegen. Im Winter 2023/2024 werde die Lage voraussichtlich noch kritischer sein als derzeit, schrieb das BFE.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bereitet deshalb ein dringliches Bundesgesetz vor, um die Grundlage für die Vorbereitungen auf den nächsten Winter zu legen. Im Gegensatz zum Strommarkt gibt es im Schweizer Gasmarkt weder eine Netzgesellschaft noch eine Regulierungsbehörde.
Das erschwere das Ergreifen von Massnahmen zur Bewältigung von Mangellagen und auch die Regelung zum Tragen und Überwälzen der Kosten, stellte das BFE fest. Das geplante dringliche Gesetz soll daher auch finanzielle Belange regeln. Zudem soll das BFE auf für versorgungsrelevante Daten zu Gas und Strom zugreifen und damit die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Lage informieren können.
Orientierung am EU-Stromsparziel
Der Bundesrat will zudem weiterhin freiwillig Strom sparen. Er entschied, den Stromverbrauch im kommenden Jahr von Januar bis März sowie im November und Dezember um zehn Prozent zu senken gegenüber dem Mittel der vergangenen fünf Jahre.
Die Schweiz übernimmt damit auf freiwilliger Basis das EU-Stromsparziel. Die Energiesparkampagne wird bis zum Winter 2023/2024 weitergeführt.
Konkretisiert hat der Bundesrat den Einsatz von Reservekraftwerken und Notstromgruppen im laufenden Winter. Wird der Strom knapp, sollen Reservekraftwerke und Notstromgruppen über die Engpässe hinweghelfen. Der Bundesrat hat die für deren Betrieb nötige befristete Verordnung in Kraft gesetzt. Diese gilt ab Donnerstag (22. Dezember) und bis am 31. Mai 2023.
Für die Lärm und Luftschadstoffe ausstossenden Reservekraftwerke werden Emissionsgrenzwerte vorübergehend aufgehoben. Für die als Reserve genutzten Notstromgruppen wird die Zahl der Betriebsstunden vorübergehend nicht beschränkt. Massnahmen für Lärmschutz und Luftreinhaltung legt das Uvek mit der Betriebsbewilligung für jede Anlage fest.
Abhängigkeit vom Wetter
Spielen Wasserkraft und Importkapazität gut zusammen, bleiben grössere Versorgungsengpässe für Strom in der Schweiz unkritisch. Zu diesem Schluss kommt eine Studie zur Entwicklung der Stromversorgungssicherheit bis 2040, über die der Bundesrat ebenfalls am Mittwoch informiert wurde.
Die Studie zeigt weiter, dass das europäische Stromversorgungssystem mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zunehmend von den Wetterbedingungen abhängig wird. Ohne Kooperation mit Europa bestehe bei gewissen Wetterkonstellationen deshalb das Risiko von Versorgungsengpässen, hiess es. Werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau in der Schweiz verbessert, würde dieses Risiko jedoch wieder aufgehoben. (awp/mc/pg)