Bundesrat reduziert Mindestabstand und erlaubt Veranstaltungen bis 1000 Personen

Schutzmasken

(Photo by Free To Use Sounds on Unsplash)

Bern – Der Bundesrat hat am Freitag eine weitere Lockerung der Corona-Regeln beschlossen: Die Polizeistunde fällt, der Mindestabstand wird auf anderthalb Meter verkleinert, Veranstaltungen bis tausend Personen sind wieder erlaubt.

Die epidemiologische Entwicklung ist günstig: Die Zahl der Neuinfektionen, Hospitalisationen und Todesfälle ist in den vergangenen Wochen zurückgegangen, obwohl der Bundesrat die Regeln schrittweise aufgehoben hat. Vor diesem Hintergrund werden die noch geltenden Einschränkungen weitgehend aufgehoben.

Am Freitag ist auch die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz zu Ende gegangen. Gestützt darauf hatte der Bundesrat Notrecht erlassen. Nun sind wieder die Kantone in der Verantwortung. Diese dürfen in ihrem Gebet nun wieder selber regeln erlassen: «Die Kantone können ganz gezielt eingreifen, wo es nötig ist», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien.

Sie können auch Regeln erlassen, die strenger sind als die noch verbleibenden Vorschriften des Bundes. Viele sind es nicht: So sind ab morgen Samstag wieder Demonstrationen mit unbeschränkter Teilnehmerzahl erlaubt, die Teilnehmenden müssen aber eine Maske tragen.

Grossveranstaltungen im September
Ab kommendem Montag sind Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu tausend Personen erlaubt. Ab September will der Bundesrat auch Grossveranstaltungen wieder zulassen. Da die Festivalsaison dann weitgehend vorbei ist, profitieren davon vor allem Sportveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert. Aus heutiger Sicht könnten Grossveranstaltungen wieder erlaubt werden, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.

Sperrstunde aufgehoben
Auch das Gastgewerbe profitiert vom neuen Lockerungsschritt. Die Sperrstunde für Restaurants, Discos und Nachtclubs wird aufgehoben, in den Restaurants fällt die Sitzpflicht. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Schutzkonzepte, diese werden auch vereinfacht: Händewaschen, Abstand halten, eine Maske tragen, wo man sich näherkommt, fasste Berset zusammen. Ist das alles nicht möglich, müssen die Kontakte zurückverfolgt werden können.

Keine Maskentragpflicht im ÖV – Mindestabstand wird reduziert
Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird von zwei auf anderthalb Meter reduziert. Der Abstand kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder wenn Trennwände vorhanden sind. Im öffentlichen Verkehr rät der Bundesrat dringend zum Tragen einer Maske, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Auf eine Maskentragpflicht verzichtet der Bundesrat jedoch. Die Kantone könnte aber eine solche verhängen. Berset schloss in dem Zusammenhang nicht aus, dass bei der Durchfahrt des einen Kantons im Zug eine Maske getragen werden muss, im anderen Kanton hingegen nicht.

Der Bundesrat hat auch die Homeoffice-Empfehlung aufgehoben, der Entscheid wird dem Arbeitgeber überlassen. Das Gleiche gilt für die Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Personen. Auch sie können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sie müssen aber geschützt werden.

Virus ist noch da
Trotz dieser weitgehenden Lockerungen mahnte Sommaruga zur Vorsicht: «Wir haben jetzt viele unserer alten Freiheiten wieder», sagte sie. Das Virus sei aber immer noch da. «Es ist weiterhin Vorsicht geboten.» Es gelte, im Alltag die richtige Balance zu finden.

Im Fall einer zweiten Welle will der Bund im zweiten Glied bleiben, den Lead sollen die Kantone haben. Der Bund soll aber dafür sorgen, dass rasch detaillierte Daten zu Verfügung stehen oder die Versorgung mit den notwendigen Heilmitteln und Schutzausrüstungen sichergestellt ist. (awp/mc/pg)

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