Bundesrat brüskiert Zürcher Kantonsrat bei Flughafenpolitik

Flughafen Zürich

Flughafen Zürich, Sicht auf das Airside Center von ausserhalb des Flughafenareals. (Foto: Flughafen Zürich AG)

(Foto: Flughafen Zürich AG)

Bern – Der Bundesrat sichert am Flughafen Zürich Raum für allfällige Verlängerungen der Pisten 28 und 32. Damit brüskiert er den Zürcher Kantonsrat und stösst dessen Entscheid um. Das Parlament hatte im März 2014 die politisch höchst umstrittenen Pistenverlängerungen aus dem kantonalen Richtplan gestrichen.

Der Bundesrat habe die Teilrevision des Zürcher Richtplans zum Flughafen Zürich genehmigt, heisst es in einer Mitteilung des Bundes vom Freitag. Allerdings habe er den Richtplan «so angepasst», dass dieser den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) entspreche. Damit sei der Raum für eine allfällige Verlängerung der Pisten 28 Richtung Westen und 32 nach Norden gegeben.

Eine Verlängerung der Piste 28 würde ermöglichen, dass grössere Flugzeuge auch bei Regen am Abend von Osten her landen können. Das ist mit dem heutigen Pistensystem nicht erlaubt, weil die Landebahn zu kurz ist. Eine Verlängerung der Piste 14/32 nach Norden hätte eine verstärkte Nordausrichtung der Starts am Abend zum Ziel.

«Diktatorisches» Vorgehen
In der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion ist man nicht überrascht vom Entscheid aus Bern. Man habe gewusst, dass der Bund am längeren Hebel sitze, sagte ein Sprecher gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen von SRF. «Rein rechtlich hat der Bund die Möglichkeit.» Das bedeute aber noch lange nicht, dass es tatsächlich zu einer Pistenverlängerung komme.

Der Dachverband Fluglärmschutz (DVFS) reagiert weniger gelassen. «Die diktatorisch anmutende Vorgehensweise irritiert sehr», schreibt der Verband.

Laut Flughafengesetz entscheidet im Falle eines Pistenausbauprojekts der Kantonsrat, bei einem Referendum das Volk. Bundesrätin Doris Leuthard habe immer signalisiert, dass dieser Volksentscheid respektiert würde, heisst es im DVFS-Communiqué weiter. Die Vorgehensweise des Bundes lasse an dieser Aussage jedoch Zweifel aufkommen.

Korrektur beim Lärmschutz
«Ebenfalls korrigiert» hat der Bundesrat eine Richtplanfestlegung zum Lärmschutz, die der Lärmschutzverordnung (LSV) widersprochen hätte, wie es im Communiqué des Bundes heisst. Die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt habe entsprechend angepasst werden müssen, weil «durch veränderte Nutzung der An- und Abflugrouten sich im Westen und Süden des Flughafens eine Verschiebung der Lärmbelastung im Nachtbetrieb ergeben».

Im Westen ist die Änderung durch die Abflüge bedingt. Diese sollen weiterhin nach Südwesten über das Limmattal geführt werden und weniger als im SIL ursprünglich geplant über das Aargauer Surbtal.

Im Süden kommt es zu Änderungen bei den Anflügen: Aus sicherheitstechnischen Gründen werden bei Rückenwind über 2 Knoten Landungen statt von Osten auf die kurze Piste 28 auf die längere Piste 34 geleitet. Damit ist gemäss Mitteilung aber keine Änderung bei der gegenwärtigen Anzahl Südanflüge verbunden.

Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung
Die Revision des Richtplans dient dazu, in der Flughafenregion Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung festzulegen, die auf die Entwicklung des Flughafens abgestimmt sind. Die Vorgaben zum Flugbetrieb liegen in der Kompetenz des Bundes und werden im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) räumlich geregelt.

Mit der genehmigten Richtplananpassung verfüge der Kanton Zürich nun über eine mit dem SIL abgestimmte Grundlage für die Siedlungsentwicklung in der Flughafenregion, zeigt sich der Bund überzeugt. (awp/mc/pg)

Exit mobile version