Bern – In den letzten Jahren hat künstliches Licht in der Umwelt stark zugenommen. Es kann nachtaktive Tiere erheblich stören und beeinträchtigt zunehmend auch das Wohlbefinden der Menschen. Der Bundesrat deshalb den Bericht «Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen» genehmigt. Damit erfüllt er ein 2009 eingereichtes Postulat. Er schlägt im Bericht rechtliche Anpassungen vor und möchte die Forschung im Bereich Lichtemissionen stärken.
Die Lichtemissionen haben in den letzten zwanzig Jahren um 70 Prozent zugenommen. Künstliches Licht kann die Lebensräume nachtaktiver Tiere erheblich stören. Zugvögel verlieren beispielsweise die Orientierung, Insekten verbrennen an Lichtquellen, und Fledermäuse werden aus ihren Tagesquartieren verdrängt. Besonders empfindlich sind Gebiete mit Schutzstatus, zum Beispiel Biotope von nationaler Bedeutung oder Wasser- und Zugvogelreservate.
Beeinträchtigungen für den Menschen
Für den Menschen kann künstliches Licht in der Nacht oder reflektiertes Sonnenlicht, beispielsweise von Glasfassaden, Metallverkleidungen oder Photovoltaikanlagen, zu Beeinträchtigungen führen. Lichtquellen in der Umwelt hellen ausserdem Innenräume auf, was Schlafstörungen hervorrufen kann.
LED-Beleuchtung lässt sich gezielter ausrichten
Mit der Einführung der Licht emittierenden Dioden (LED) hat ein Umbruch in der Beleuchtungstechnik begonnen. LED-Leuchten können dazu beitragen, unerwünschte Lichtemissionen zu vermindern, da sie sich gezielter ausrichten und besser dimmen lassen als bisherige Beleuchtungen.
Schutz der Arten und Lebensräume hinsichtlich Beleuchtungsanlagen
Im Bericht schlägt der Bundesrat nun Massnahmen für den Umgang mit Lichtemissionen vor. So soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK prüfen, ob die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz mit einer Bestimmung ergänzt werden könnte, die den Schutz der Arten und Lebensräume bezüglich mobiler und fester Beleuchtungsanlagen gewährleisten würde.
Ausarbeitung von Richtwerten
Zudem sollen das UVEK und das EJPD aufgrund der Kriterien des Umweltschutzgesetzes Richtwerte zur Beurteilung der Schädlichkeit und Belästigung von künstlichem Licht in der Umwelt für den Menschen erarbeiten. Diese von den Kantonen gewünschten Richtwerte sowie eine aktualisierte Vollzugshilfe sollen den beteiligten Akteuren helfen, bereits bei der Planung von Beleuchtungsanlagen den Schutz von Mensch und Umwelt einzubeziehen. (BAFU/mc/pg)