Bern – Der Bundesrat will Ausländern den Kauf von Schweizer Grundstücken erschweren. Nicht-EU-Bürger sollen eine Bewilligung einholen müssen, selbst wenn sie in der Immobilie wohnen. Auch für Firmen sollen strengere Regeln gelten.
In einer Mitteilung ist die Rede von einer «Rückbesinnung auf den Gesetzeszweck». Nach dem Wortlaut der so genannten Lex Koller geht es um die Beschränkung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland, «um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern». In der Praxis gibt es aber viele Schlupflöcher, die auch rege genutzt werden.
Vor zehn Jahren noch wollte der Bundesrat die Lex Koller aufheben. Ende 2014 entschied das Parlament jedoch, das Gesetz beizubehalten. In der Folge kündigte der Bundesrat eine Verschärfung der Regeln an. Dazu hat er am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnet.
Erweiterte Bewilligungspflicht
Ein Element ist die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten ausserhalb der EU und der EFTA. Wer die Immobilie als Hauptwohnung selber bewohnt, braucht heute keine Bewilligung für deren Kauf.
Künftig soll eine Bewilligung mit der Pflicht verknüpft werden, die Wohnung wieder zu verkaufen, sobald der Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben wird. Wer Anteile an einer Wohnbaugenossenschaft kaufen muss, um eine Wohnung mieten zu können, soll aber auch weiterhin keine Bewilligung benötigen.
Mit der Gesetzesänderung will der Bundesrat auch strittige Praxisfragen klären. Diese betreffen etwa die Umnutzung von Gewerbeliegenschaften oder Fälle, in welchen nachträglich klar wird, dass die Erwerbsvoraussetzungen gar nicht gegeben waren.
Der Bundesrat will zudem eine Diskussion darüber anstossen, ob Gewerbeliegenschaften wieder der Bewilligungspflicht unterstellt werden sollen. Die Kantone sollen davon aber Ausnahmen machen können. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. Juni 2017. (awp/mc/ps)