Bern – Für Barkredite dürfen künftig höchstens 10% statt wie bisher 15% Zins pro Jahr verlangt werden, für Kreditkartenüberzüge 12%. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Gestützt auf das Konsumkreditgesetz hatte er den Höchstzins letztmals 2003 festgelegt. Ein Kriterium sind die Refinanzierungskosten der Kreditinstitute. Diese seien wegen der historisch tiefen Zinse gesunken, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag.
Er sei daher verpflichtet, den Höchstzinssatz zu senken. Die neue Höhe hat er ermittelt, indem er zu den von der Nationalbank ermittelten Refinanzierungskosten einen pauschalen Zuschlag als Marge hinzurechnete. Daraus ergibt sich ein Maximum von 10% für Barkredite und eines von 12% für Kreditkartenüberzüge. Die Kosten für letztere sind für die Kreditgeber höher.
Überschuldungsprävention
Damit könnten die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer von der gegenwärtigen Tiefzinsphase profitieren, während das Kreditgeschäft auch mit dem neuen Höchstzins rentabel betrieben werden könne, schreibt der Bundesrat. Als Beleg führt er an, dass schon heute Konsumkredite mit einem Zinssatz von rund 6% vergeben werden.
Der Bundesrat hofft, mit der Senkung des Höchstzinssatzes auch die Überschuldungsprävention zu stärken, da weniger riskante Kredite vergeben werden. Künftig will er den maximal zulässigen Zinssatz für Konsumkredite jährlich überprüfen. (awp/mc/ps)