Bundesrat senkt Radio- und Fernsehabgabe per 2029 auf 300 Franken pro Jahr

Bundesrat senkt Radio- und Fernsehabgabe per 2029 auf 300 Franken pro Jahr
Medienminister Albert Rösti. (Foto: UVEK)

Bern – Der Bundesrat senkt die Radio- und Fernsehabgabe ab dem Jahr 2029 von 335 auf 300 Franken für Privathaushalte und hebt die Gebühr per 2027 für kleine und mittlere Unternehmen auf. Das hat er am Mittwoch beschlossen – trotz breiter Kritik in der Vernehmlassung.

Medienminister Albert Rösti hält an seinen Plänen fest, die er Anfang November 2023 skizziert hatte. Er will mit der Senkung der Radio- und Fernsehgebühr der durchaus populären Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» aus Kreisen der SVP den Wind aus den Segeln nehmen. Diese will die Medienabgabe auf 200 Franken senken und Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht befreien.

Mit einem Ja zur Initiative würde der Abgabenanteil am Budget der SRG von heute 1,25 Milliarden auf rund 630 Millionen Franken sinken. Die SRG-Sender stünden vor einem beispiellosen Kahlschlag beim Personal und beim Programm.

SRG muss sowieso sparen
Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren ab. «Die SRG benötigt ausreichend finanzielle Mittel, um in allen Sprachregionen ein gleichwertiges publizistisches Angebot bereitstellen zu können», schrieb er am Mittwoch dazu. Die aus der Initiative entstehenden Konsequenzen für das Angebot der SRG und ihre Verankerung in den Sprachregionen seien zu schwerwiegend.

Er will aber auch die Haushalte und die Unternehmen finanziell entlasten. Zum einen reduziert der Bundesrat die jährliche Haushaltsabgabe schrittweise – ab 2027 von 335 auf 312 Franken, ab 2029 auf 300 Franken. Zum anderen werden ab 2027 rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit – die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe wird von heute 500’000 Franken Jahresumsatz auf 1,2 Millionen Franken erhöht.

«Diese schrittweise Senkung der Abgabe verschafft der SRG Spielraum, um Sparmassnahmen zu planen und umzusetzen», schreibt der Bundesrat. Die SRG geht früheren Angaben zufolge davon aus, dass die Reduktion der Medienabgabe auf 300 Franken zu Mindereinnahmen von rund 240 Millionen Franken und zu einem Abbau von rund 900 SRG-Stellen in allen Regionen führen dürfte.

Die Massnahme hätte laut SRG auch Auswirkungen auf die Sportberichterstattung bei Grossveranstaltungen. Die Zahl der unterstützten Schweizer Serien und Filme und die Übertragung von Kulturveranstaltungen müssten reduziert werden.

Parlament will zuerst über Auftrag diskutieren
Die entsprechende Botschaft geht nun ans Parlament. Dieses kann selber entscheiden, ob und – wenn ja – wie es die Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten will. Denkbar ist etwa ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. Die Räte könnten so auch den Entscheid des Bundesrats übersteuern, zumal dessen beschlossene schrittweise Abgabesenkung erst ab 2027 wirksam wird.

Eine Korrektur ist realistisch, weil sich die beiden zuständigen Parlamentskommissionen in der Vernehmlassung einstimmig gegen den Weg des Bundesrats ausgesprochen hatten. Sie plädierten dafür, dass der Bundesrat zuerst eine Revision der SRG-Konzession beziehungsweise des Leistungsauftrags zur Konsultation unterbreiten und erst im Anschluss die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe bestimmen soll.

Mit einer sofortigen Senkung der Medienabgabe werde der Handlungsspielraum des Parlaments in Bezug auf die Beratung der SRG-Initiative oder Halbierungsinitiative eingeschränkt, lautete der Tenor. Selbst die SVP-Mitglieder in den parlamentarischen Fernmeldekommissionen sahen das Vorgehen des Bundesrats kritisch. Vor der Bezifferung der finanziellen Mittel müsse die Diskussion über den Umfang und den Inhalt des Service public geführt werden.

Fokus auf Information, Bildung und Kultur
Gemäss den Plänen des Bundesrats soll die neue SRG-Konzession erst nach der Abstimmung über die Halbierungsinitiative erteilt werden. Volk und Stände dürften wohl 2026 darüber entscheiden. Deshalb verlängert die Landesregierung die laufende SRG-Konzession bis Ende 2028.

Der Finanzrahmen des medialen Service public werde erst nach der Abstimmung zur SRG-Initiative klar sein, schreibt der Bundesrat. Entsprechend werde er die neue SRG-Konzession den verfügbaren Mitteln entsprechend ausarbeiten.

Geplant ist, den Auftrag der SRG verstärkt auf Information, Bildung und Kultur sowie auf die neuen Nutzungsgewohnheiten des Publikums auszurichten. Das Online-Angebot soll stärker auf Audio- und Videoinhalte ausgerichtet werden. (awp/mc/pg)

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