Bundesrat setzt revidierte CO2-Verordnung ab 2021 in Kraft
Bern – Damit die Schweiz ihren Klimazielen bis zum Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes nachkommen kann, verlängert der Bundesrat zentrale Instrumente des Klimaschutzes. Damit will er auch Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Akteure schaffen.
Dafür setzt der Bundesrat die revidierte CO2-Verordnung per 1. Januar 2021 in Kraft, wie er am Mittwoch mitteilte. So könne die Schweiz ihren Klimazielen ohne Unterbruch nachkommen und ihre Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um 1,5 Prozent gegenüber 1990 senken.
Mit dem Inkrafttreten wird etwa das Schweizer Emissionshandelssystem, das seit Anfang 2020 mit jenem der EU verknüpft ist, unbeschränkt verlängert. Zudem wird die Befreiung von der CO2-Abgabe mit Verminderungsverpflichtung für Betreiber emissionsintensiver Anlagen und die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe im CO2-Gesetz bis Ende 2021 verlängert.
Weiter wird die stetige Verminderung der CO2-Emissionen aus Brennstoffen sichergestellt. Nach der bislang geltenden CO2-Verordnung kann die CO2-Abgabe auf 120 Franken pro Tonne CO2 angehoben werden, wenn die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen nicht genügend sinken. Mit dem Inkrafttreten der revidierten Verordnung ist eine Anpassung der Abgabe per 1. Januar 2022 grundsätzlich möglich.
Emissionsvorschriften für Fahrzeuge
Eine weitere Anpassung betrifft die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Dort werden neue Messverfahren eingesetzt. Konkret werden die unter dem alten Messverfahren festgelegten Zielwerte für die Jahre 2021-2024 durch gleichwertige sogenannte WLTP-Ziele ersetzt, sodass die von den Fahrzeugimporteuren verlangte Reduktionsleistung beibehalten bleibt.
Seit September 2017 wird der CO2-Ausstoss neuer Fahrzeugmodelle in der EU nach einem neuen Verfahren gemessen, dem «Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure» (WLTP). Die mit dem WLTP gemessenen CO2-Emissionen liegen näher am tatsächlichen Treibstoffverbrauch und fallen um rund 25 Prozent höher aus als die Emissionswerte nach dem alten Verfahren.
Referendumsfrist läuft am 14. Januar ab
Das Parlament hat das neue CO2-Gesetz in der Herbstsession verabschiedet, die Referendumsfrist läuft noch. Teile des Klimastreiks sowie mehrere Wirtschaftsverbände haben das Referendum ergriffen. Sie haben bis zum 14. Januar 2021 Zeit, 50’000 Unterschriften zu sammeln. Das Parlament hat bereits vor einem Jahr beschlossen, dass zentrale, aber zeitlich befristete Instrumente des Klimaschutzes um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert werden sollen. (awp/mc/pg)