Bern – Auch Jungunternehmer sollen bald Corona-Notkredite erhalten. Bund und Kantone stellen Bürgschaften in Höhe von bis zu 154 Millionen Franken in Aussicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
Bisher hatten Startup-Unternehmen grosse Mühe, an Covid-19-Kredite zu kommen. Die Vergabepolitik von Hilfskrediten beruht auf den Umsätzen sowie den Lohnsummen. Das sind zwei Faktoren, die bei Start-ups meist tiefer ausfallen als bei bereits etablierten Firmen. Dies hat zur Folge, dass Darlehen entweder sehr tief ausfallen oder überhaupt nicht genehmigt werden.
Beispielsweise die grösstenteils im Kanton Zug beheimatete Blockchain-Szene steht laut dem Branchenverband aufgrund der Corona-Krise mit dem Rücken zur Wand. Gemäss einer Umfrage unter den Jungunternehmen sehen sich knapp 80 Prozent von Insolvenz bedroht.
Gleich lange Spiesse für alle
Nun will der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen für gleiche Chancen zwischen etablierten Unternehmen und Neuunternehmen sorgen. Kurz: Innovative Start-ups sollen eine ergänzende Unterstützung des Bundes und der Kantone erhalten.
Jungunternehmen seien ein wichtiger Erfolgsfaktor der schweizerischen Wirtschaft, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Sie sollen vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahrt werden.
Bewährtes Modell
Einige Kantone hatten in den vergangenen Wochen bereits ergänzende Massnahmen ergriffen. Diese reichen laut dem Bundesrat aber für viele Start-up-Unternehmen nicht, weil sich viele Investoren in der Corona-Krise zurückgezogen haben. Finanzierungsrunden seien dadurch verzögert oder sogar abgebrochen worden. Es bestehe weiterhin Handlungsbedarf.
Der Bundesrat erfindet das Rad nicht neu. Angesichts der hohen zeitlichen Dringlichkeit hat er beschlossen, das bereits bestehende Bürgschaftswesen für KMU für die Unterstützung von Start-ups zu nutzen. Dieser Ansatz könne ohne zeitaufwendige Gesetzesänderung umgesetzt werden, schreibt er.
Gemeinsame Lösung
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wird bis Ende April in Absprache mit den interessierten Kantonen und den Bürgschaftsorganisationen die Details zum Verfahren klären. Festgelegt hat der Bundesrat den Grundsatz, dass der Bund für 65 Prozent und der jeweilige Kanton für die restlichen 35 Prozent eines Kredits verbürgen.
Gesamthaft kann der Bund auf diesem Weg bis zu 100 Millionen Franken verbürgen. Gemeinsam mit den Kantonen können auf diese Weise Kredite von bis zu 154 Millionen Franken verbürgt werden.
Mehrstufiges Verfahren
Die Teilnahme der Kantone ist aber freiwillig. Es steht ihnen also frei, ob sie ihren Start-ups das Instrument der KMU-Bürgschaften zur Verfügung stellen wollen oder eine anderweitige Unterstützung für Jungunternehmer fortführen.
Bietet ein Kanton das Instrument an, können Start-up-Unternehmer bis am 31. August einen Bürgschaftsantrag an die zuständige kantonale Stelle richten. Diese kann bei der Beurteilung bei Bedarf auf ein von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zusammengestelltes Beratungsgremium zurückgreifen.
Stimmt diese dem Antrag zu, wird das Gesuch an eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation weitergeleitet. Diese stellt die Bürgschaftsbestätigung aus, mit der das Start-up bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen kann. (awp/mc/pg)