Bundesrat bei Reform der Altersvorsorge auf Ausgleich bedacht

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(Photo by Claudia van Zyl on Unsplash)

Bern – Die grosse Reform der Altersvorsorge ist im September 2017 an der Urne gescheitert. Seit Mittwoch ist klar, wie es mit der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge weitergehen soll. Der Bundesrat ist bei beiden Säulen der Altersvorsorge auf Ausgleich bedacht.

Trotz Kritik in der Vernehmlassung hat er beschlossen, bei der AHV-Reform an umfangreichen Ausgleichsmassnahmen für Frauen festzuhalten. Diesen droht die schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre. Die Linke hat das schon zweimal an der Urne verhindert.

Einen dritten Fehlschlag will der Bundesrat nicht riskieren. In der Botschaft, die Berset für Ende August ankündigte, sind Ausgleichsmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Franken vorgesehen. «Eine Kompensation ist unverzichtbar», sagte Berset. Die Frauen würden einen grossen Teil zur Stabilisierung der AHV beitragen.

Der Bundesrat plant, den Kürzungssatz beim Rentenvorbezug für eine Übergangsgeneration von 9 Jahrgängen zu reduzieren. Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56’880 Franken könnten dadurch ohne Einbussen mit 64 Jahren in Rente gehen, würden also faktisch von der Erhöhung des Rentenalters verschont. Zudem will der Bundesrat die Renten jener Frauen erhöhen, die bis 65 oder länger arbeiten. Der Zuschlag beträgt bis zu 163 Franken pro Monat. Im Durchschnitt beläuft sich die Rentenverbesserung nach Angaben des Bundesrats auf 76 Franken.

«Lebhafte Diskussionen»
Weiter geplant ist zudem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Die übrigen Massnahmen sind weitgehend unbestritten. Dazu gehört der flexible Rentenbezug zwischen 62 und 70 Jahren, der auch für die berufliche Vorsorge gilt. Wer über 65 Jahre hinaus arbeitet, profitiert von einem Freibetrag von 1400 Franken und höheren Altersleistungen.

Unter dem Stich soll die AHV dadurch um 2,8 Milliarden Franken entlastet werden, was die Sozialversicherung bis 2030 stabilisieren würde. Die Notwendigkeit einer Reform sei unbestritten, sagte Berset. Das habe die Vernehmlassung ergeben. Trotzdem stellt er sich auf «lebhafte Diskussionen» ein, wie er sagte.

Statt Mehrwertsteuererhöhungen erwarten bürgerliche Kräfte nämlich strukturelle Massnahmen, die über die Erhöhung des Frauenrentenalters hinausgehen. Die Linke hingegen hält eine neue AHV-Reform nach der Annahme der AHV-Steuervorlage (Staf) für wenig dringlich. Sie wehrt sich vehement gegen ein höheres Frauenrentenalter.

Auch zweite Säule sanierungsbedürftig
Nicht einfacher wird die Diskussion dadurch, dass neben der AHV-Reform eine Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge ansteht. Eine gewisse Koordination der beiden Geschäfte wird unvermeidbar sein: Ein Gesamtpaket werde es nicht geben, aber ein Gesamtbild, sagte Berset.

Seit Dienstag hat er zwei Vorschläge für eine Reform der zweiten Säule auf dem Tisch. Vom Kompromiss der Sozialpartner zeigte er sich begeistert. Die Vorschläge seien positiv und ausgewogen, erklärte Berset. Sie erlaubten, das Leistungsniveau zu halten und versprächen Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und Frauen. Zudem würden Nachteile für ältere Arbeitnehmende beseitigt.

Arbeitgeberverband, Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse haben sich darauf geeinigt, die Senkung des Umwandlungssatzes durch ein Bündel von Massnahmen zu kompensieren. Dazu gehören die Halbierung des Koordinationsabzugs, ein Rentenzuschlag oder tiefere Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende.

«Ich bin sehr zufrieden, dass sich die Sozialpartner auf einen Kompromiss einigen konnten», erklärte Berset. Dieser werde so bald wie möglich in eine Vernehmlassungsvorlage integriert. Änderungen am Vorschlag plant Berset nicht. Einige Punkte müssten aber noch konkretisiert werden. Die Vernehmlassung will Berset bis im November eröffnen.

Für die beteiligten Sozialpartner hatte er nur lobende Worte. Es sei das erste Mal, dass bei diesem Thema ein Kompromiss zu Stande komme, der von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen getragen werde. «Das ist ein grosser Wert.» Der Bundesrat habe daher den Vorschlag am Mittwoch «mit grosser Befriedigung» zur Kenntnis genommen.

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) trägt den Sozialpartner-Kompromiss nicht mit. Er hat Berset einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Dieser gleicht die Senkung des Umwandlungssatzes nur teilweise aus. Damit erfülle er die Vorgaben des Bundesrats nicht, weil das Rentenniveau nicht erhalten werde, betonte Berset.

«Wir werden das Problem nicht lösen, indem man über Prinzipien spricht.» Stattdessen müsse man auf die konkreten Probleme eingehen. Dazu gehört die Mehrheitsfähigkeit eines Vorschlags. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist schon zweimal an der Urne gescheitert. (awp/mc/pg)

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