Bern – Bundesrat und Verwaltung sind mitverantwortlich für die PostAuto-Affäre. Bisher gibt es aber keine Belege dafür, dass sie von den Buchungstricks gewusst oder diese sogar gebilligt haben. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats.
Sie hat die 2018 aufgedeckten Unregelmässigkeiten bei der Post-Tochter untersucht und am Donnerstag einen Bericht dazu publiziert. Darin hält die Geschäftsprüfungskommission (GPK) fest, dass das Verkehrsdepartement (UVEK) und die Finanzverwaltung spätestens seit 2011 Kenntnis vom Zielkonflikt hatten, mit dem sich PostAuto konfrontiert sah.
Das Gesetz verbietet dem Unternehmen einerseits, mit dem subventionierten Verkehr Gewinn zu erzielen. Andererseits verlangte der Bundesrat von der Post Gewinne. Interne Hinweise hatte die Post ignoriert. Auch Zweifel der Kantone und des Preisüberwachers am Ergebnis von PostAuto blieben folgenlos.
Keine Beweise gegen Leuthard
Gemäss der damals zuständigen Bundesrätin Doris Leuthard wurde vor diesem Hintergrund zwar erwogen, die strategischen Ziele anzupassen, wie es im Bericht heisst. Trotzdem hätten das Departement und die Finanzverwaltung nichts unternommen, «was die Kommission nicht nachvollziehen kann und deutlich rügt».
Den von den Medien aufgeworfene Verdacht, dass Leuthard auch über die gesetzeswidrige Buchungspraxis bei PostAuto Bescheid wusste, konnte die GPK nicht erhärten. Der Buchungstrick bestand darin, dass PostAuto zu tiefe Erträge auswies und so von Bund und Kantonen zu hohe Subventionen für den regionalen Personenverkehr bezog.
Die Kommission werde diesen Punkt allerdings weiter untersuchen, schreibt sie. Neue Erkenntnisse könnten sich insbesondere aus dem noch laufenden Verwaltungsstrafverfahren ergeben, das derzeit vom Bundesamt für Polizei durchgeführt wird.
Vergangenheit im Dunkeln
Offen bleibt vorläufig auch, wann genau PostAuto mit den unrechtmässigen Buchungen begonnen hatte. Die Prüfung des Bundesamts für Verkehr (BAV), das die Verfehlungen ans Licht gebracht hatte, sowie die externe Untersuchung der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard gehen wegen der Verjährung nur bis 2007 zurück.
Die externen Experten hatten jedoch gegenüber der GPK angegeben, dass die Buchungsmanipulationen schon in den 1990-er-Jahren begonnen haben könnten. Eine interne Untersuchung der Post konnte unrechtmässige Buchungen nur bis 2004 rückverfolgen.
Defensive Reaktion
Negativ fällt das Urteil der Kommission zur Aufsicht über PostAuto aus. Diese sei «mangelhaft» und die Kompetenzverteilung nicht klar genug geregelt gewesen. Die Rüge betrifft nicht nur den Bundesrat und das Departement, sondern alle zuständigen Einheiten. Eine «Kombination von mehreren Schwachpunkten» sei dafür verantwortlich, dass die unrechtmässige Buchungspraxis nicht früher aufgedeckt worden sei.
Die Reaktion der Akteure nach deren Bekanntwerden hält die GPK zwar für im Grossen und Ganzen angemessen. Die Intervention von Bundesrat, UVEK und Finanzverwaltung sei aber «insgesamt defensiv» ausgefallen. Diese hätten sich weitgehend auf die Arbeiten der Post verlassen.
Die GPK hat auch die Expansion von PostAuto nach Frankreich unter die Lupe genommen. Dazu stellt sie ebenfalls fest, dass das Departement und die Finanzverwaltung kritischer hätten nachfragen müssen. Die Finanzlage des Tochterunternehmens sei über Jahre hinweg zu positiv dargestellt worden. Inzwischen hat die Post das Engagement in Frankreich aufgegeben und dabei einen Millionenverlust eingefahren.
Aufsicht verbessern
Die GPK begrüsst zwar die inzwischen ergriffenen Massnahmen, hält diese aber für ungenügend. Sie formuliert daher eine ganze Reihe von Empfehlungen und parlamentarischen Vorstössen mit dem Ziel, die Aufsicht der bundesnahen Unternehmen durch den Bundesrat und die Verwaltung zu verbessern.
Mit einer Motion will die GPK den Bundesrat beauftragen, einen ständigen Ausschuss zur strategischen Steuerung und zur Beaufsichtigung bundesnaher Unternehmen einzurichten. Mit Postulaten verlangt sie neben einer Gesamtbilanz zur PostAuto-Affäre eine Untersuchung zur Frage, ob im BAV Fehler gemacht wurden, bevor ein neuer Chefrevisor ab 2015 den Missbrauch aufrollte. Eine Empfehlung fordert eine Untersuchung der Buchungspraxis der Post vor 2007.
Verzicht auf Rendite
Weiter soll der Bundesrat prüfen, ob den Kantonen beim regionalen Personenverkehr zusätzliche Aufsichtsaufgaben übertragen werden sollen. Auch die Zweckmässigkeit der geltenden Regeln zur Gewinnverwendung möchte die GPK vom Bundesrat untersuchen lassen.
Der Zielkonflikt bezüglich Gewinnvorgaben fliesst ebenfalls in die Empfehlungen der Kommission ein. Diese drängt auf eine rasche Anpassung der strategischen Ziele der Post. Bei deren Erarbeitung sollen auch die jeweiligen Aufsichtsbehörden einbezogen werden. In diesem Rahmen soll der Bundesrat prüfen, ob für PostAuto im subventionierten Bereich ein Renditeziel von Null festgelegt oder explizit auf ein solches verzichtet werden muss.
Weitere Empfehlungen betreffen die Rolle des Bundes als Post-Eigner und den Umgang mit Zielkonflikten. Schliesslich möchte die GPK Vorgaben zu den internen Aufsichtsinstrumenten der Unternehmen machen. Deren Ergebnisse sollen dem Bundesrat detailliert übermittelt und auch dem Parlament unterbreitet werden. Der Bundesrat hat nun bis am 26. Februar 2020 Zeit, zum Bericht Stellung zu nehmen.
Im Februar 2018 hatte das BAV den unrechtmässigen Bezug von Subventionen durch PostAuto aufgedeckt. Das Unternehmen hat inzwischen 205 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurückgezahlt. Post-Chefin Susanne Ruoff trat als Folge des Buchungsskandals im Juni 2018 zurück. (awp/mc/ps)