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Bern – Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen.
Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden. Das Abkommen Schweiz – EU gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten.
Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt. Dies sei im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes, hält der Bundesrat fest.
Fortschritte beim Marktzugang in den EU-Raum
In diesem Zusammenhang konnten den Angaben zufolge auch beim Marktzugang in den EU–Raum einzelne Fortschritte erzielt werden. Namentlich konnten mit der Europäischen Kommission erste exploratorische Gespräche über die Möglichkeit eines sektoriellen Finanzdienstleistungsabkommens (FDLA) aufgenommen werden, um dessen Machbarkeit und Eckwerte zu klären. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden AIA-Abkommen mit der EU kann auch die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und wichtigen EU-Mitgliedstaaten als weitgehend gelöst betrachtet werden. (SIF/mc/pg)