Bundesrat verabschiedet Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz
Bern – Der Bundesrat will den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 halbieren und das Klimaziel 2030 erreichen. Er hat zu diesem Zweck am 16. September 2022 die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 verabschiedet. Die Vorlage nimmt die Bedenken bei der letzten Revision auf und enthält keine neuen oder höheren Abgaben. Stattdessen setzt sie auf eine gezielte Förderung, um Investitionen in klimafreundliche Lösungen zu lenken. Im Vordergrund stehen Massnahmen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss zu senken. Gleichzeitig stärkt die Vorlage die Schweizer Energieversorgung und reduziert die Abhängigkeit der Schweiz von Öl und Erdgas.
Mit dem revidierten CO2-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Es knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament bis 2024 verlängert hat, und umfasst die Massnahmen für die Zeit von 2025 bis 2030. Die Vorlage trägt den Ergebnissen der Vernehmlassung und der Volksabstimmung von Juni 2021 Rechnung. Sie verzichtet auf neue Abgaben und setzt stattdessen auf wirkungsvolle Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen ergänzt werden.
Mit der Vorlage kann der Bund zwischen 2025 und 2030 insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz investieren. Ein grosser Teil der Investitionen, nämlich rund 2,8 Milliarden Franken, steht für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich bereit. Zudem wird der Ausbau von Fernwärmenetzen finanziell unterstützt. Im Verkehrsbereich sieht die Vorlage Mittel von rund 800 Millionen Franken vor. Dieses Geld fliesst namentlich in den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Verkehr und die Förderung von internationalen Zugverbindungen. Die Vorlage geht insbesondere mit dem Gebäudebereich und der Mobilität Sektoren an, die für den Klimaschutz zentral sind. Gleichzeitig stärkt die Vorlage die Schweizer Energieversorgung. Sie sorgt dafür, dass weniger Öl und Erdgas verbraucht werden. Dadurch reduziert sich in diesem Bereich die Abhängigkeit der Schweiz von Lieferungen aus dem Ausland.
Gebäude: Zusätzliche Mittel für Heizungsersatz
Die CO2-Abgabe, die auf fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können. Dafür wird die Teilzweckbindung befristet bis 2030 angehoben. Die Bevölkerung und die Wirtschaft erhalten die andere Hälfte der Abgabe zurück.
Die Mittel für die Klimaschutzmassnahmen fliessen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie. Neu können auch Biogasanlagen und Gemeinden bei ihrer Energieplanung unterstützt werden. Der Technologiefonds soll weiterhin innovativen Schweizer Firmen mit Bürgschaften zu Fremdkapital verhelfen und neu Risiken beim Ausbau von Fernwärmenetzen absichern.
Mobilität: Effizientere Fahrzeuge und Förderung von Ladestationen
Mit der Revision des CO2-Gesetzes müssen Autoimporteure in ihrer Fahrzeugflotte effizientere Modelle anbieten. Die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge werden analog zu den Vorgaben der Europäischen Union weiter verschärft. Verfehlen die Importeure ihre Zielvorgaben, fällt für sie eine Sanktion an. Damit erhalten sie einen Anreiz, klimafreundliche Fahrzeuge zu verkaufen. Neu sollen auch für Lastwagen CO2-Zielwerte gelten.
Fehlende Ladestationen für Elektrofahrzeuge können die Verbreitung der Elektromobilität bremsen. Daher wird ihr Ausbau neu gefördert. Im öffentlichen Verkehr wird das Steuerprivileg für Dieselbusse ab 2026 aufgehoben. Die dadurch erzielten Mehreinahmen werden in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb investiert. Zudem fördert der Bund ein verbessertes Angebot an internationalen Zugverbindungen einschliesslich Nachtzügen.
Im Güterverkehr bleiben Elektro- und Wasserstofflastwagen bis 2030 von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA befreit. Dadurch erhalten die Transportunternehmen einen Anreiz, verstärkt auf klimafreundliche Alternativen zu setzen.
Flugsektor: Erneuerbare Flugtreibstoffe werden gefördert
Im Flugsektor verpflichtet das revidierte CO2-Gesetz die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Dies in Einklang mit den Bestimmungen in der EU. Parallel dazu kann der Bund innovative Firmen finanziell unterstützen, die Pilotanlagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisieren. Der Bundesrat möchte hiermit den Forschungs- und Innovationsstandort stärken.
Treibstoff-Importeure: Kompensationspflicht und erneuerbare Treibstoffe
Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent. Die Importeure können ihre Emissionen auch mit Klimaschutzprojekten im Ausland ausgleichen. Mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen hat die Schweiz die Voraussetzungen dafür geschaffen. Der maximale Zuschlag, den die Treibstoff-Importeure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt unverändert bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel. 5 bis 10 Prozent der CO2-Emissionen aus Treibstoffen sollen die Importeure direkt dadurch vermindern, dass sie erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen. Gleichzeitig werden die Erleichterungen bei der Mineralölsteuer bis 2030 weitergeführt.
Unternehmen: Befreiung von der CO2-Abgabe und Teilnahme am EHS
Künftig soll grundsätzlich allen Unternehmen eine Befreiung von der CO2-Abgabe offenstehen, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgase eingehen. Zudem sollen sie einen Plan vorlegen, wie sie die Emissionen aus Öl und Gas längerfristig auf null senken können. Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt. Wie bisher bezahlen Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss keine CO2-Abgabe. Diese Firmen nehmen stattdessen am Emissionshandelssystem teil, das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist.
Finanzmarkt: Berichterstattungspflicht über die Klimarisiken
Das Gesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden zur Berichterstattung über die Risiken, die vom Klimawandel ausgehen. Angeschaut werden insbesondere finanzielle Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben, wie z.B. häufigeren Unwettern oder Dürreperioden. Die FINMA muss über die Risiken für die Schweizer Finanzinstitute Bericht erstatten.
Halbierung der Emissionen bis 2030
Die Vorlage sorgt im Zusammenspiel mit dem technologischen Fortschritt und der Dynamik in verschiedenen Bereichen dafür, dass die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 halbieren kann. Die Reduktion erfolgt zu zwei Dritteln im Inland und zu einem Drittel mit Klimaschutzprojekten im Ausland. (admin.ch)