Bundesrat verabschiedet FATCA-Botschaft
Bern – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum FATCA-Abkommen zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Mit FATCA wollen die USA erreichen, dass weltweit sämtliche Einkünfte von in den USA steuerpflichtigen Personen über im Ausland gehaltene Konten der Besteuerung in den USA zugeführt werden können.
Mit dem «Foreign Account Tax Compliance Act» verpflichten die USA ausländische Banken dazu, Konten von US-Kunden den US-Steuerbehörden zu melden. FATCA verlangt von ausländischen Finanzinstituten grundsätzlich, sich bei der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) zu registrieren und Meldungen über identifizierte US-Konten vorzunehmen, beziehungsweise eine Quellensteuer abzuziehen und zu überweisen.
Das Abkommen ermögliche schweizerischen Finanzinstituten, mit dem IRS Informationen auszutauschen und sichere den Finanzinstituten Vereinfachungen bei der Umsetzung zu, schreibt die Landesregierung in einer Mitteilung. Die vom US-Treasury und IRS im Januar 2013 publizierten definitiven Ausführungsbestimmungen seien für Schweizer Finanzinstitute insoweit anwendbar, als das Abkommen und seine Anhänge keine ausdrücklich abweichenden Regelungen vorsehen.
Kein automatischer Informationsaustausch
Das Abkommen stellt sicher, dass von US-Personen bei schweizerischen Finanzinstituten gehaltene Konten entweder mit Zustimmung des Kontoinhabers oder auf dem ordentlichen Amtshilfeweg an die US-Steuerbehörden gemeldet werden. Falls keine Zustimmung vorliegt, werden Informationen somit nicht automatisch, sondern nur auf der Grundlage der Amtshilfebestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens ausgetauscht. (EFD/mc/pg)