Bern – Der Bundesrat hat nach der kritischen Vernehmlassung die Revision der Eigenmittelverordnung in einigen wesentlichen Punkten angepasst. Insbesondere für kleinere Banken wurden gegenüber der ursprünglichen Fassung die Regeln gelockert.
Bei der Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) hatte sich der Bundesrat zuerst um Einfachheit bemüht. Um das Klumpenrisiko einer Bank zu reduzieren, wollte er eine Grenze festlegen, die ausnahmslos gilt. So sollten Grosskredite und grosse Investments neu maximal 25% des Kernkapitals anstatt wie bisher des Gesamtkapitals einer Bank betragen.
Kritik der Banken zeigt Wirkung
Gegen diese strikte Grenze liefen die Banken in der Vernehmlassung jedoch Sturm. Der Bundesrat hat jetzt entsprechend die Verordnung angepasst, wie er am Mittwoch mitteilte. So gilt die Grenze nicht mehr für Positionen gegenüber Zentralbanken und Zentralregierungen. Auch bei Unternehmen der öffentlichen Hand wird die bisherige Regelung beibehalten. Zudem wurde den Banken höhere Positionen bei Schweizer Pfandbriefen zugestanden.
Vor allem aber gewährt der Bundesrat kleineren Banken Erleichterungen. Neben der Anhebung der Obergrenze für Kredite gegenüber anderen nicht systemrelevanten Banken kann vor allem neu die Aufsichtsbehörde Finma diesen Banken eine generell höhere Klumpenrisiko-Quote gewähren.
Das ist ein entscheidendes Entgegenkommen des Bundesrat. Denn wäre die erste, strikte Fassung der Verordnung in Kraft gesetzt worden, hätten einige Regionalbanken grosse Wohnbauhypotheken veräussern müssen. Eine Wirkungsstudie der Finma hat nämlich ergeben, dass gleich mehrere Banken mit Wohnbauhypotheken die 25%-Obergrenze überschreiten.
Verschuldungsquote bleibt bei 3%
Keine Änderungen dagegen hat der Bundesrat bei der Einführung einer Verschuldungsquote vorgenommen. So müssen künftig alle Banken über ein Kernkapital verfügen, das mindestens 3% des Gesamtengagements ausmacht. Für systemrelevante Banken gelten bereits heute höhere Anforderungen. Für sie kann eine Leverage Ratio (LR) von bis zu 10% gelten. Fast durchwegs alle Banken erfüllen diese Anforderung bereits heute. In der Vernehmlassung gab es entsprechend dazu auch kaum Kritik.
Mit der Revision setzt der Bund zwei Ergänzungen der internationalen Bankenvorschriften Basel III um. Die maximale Verschuldungsquote gilt gemäss Mitteilung des Bundesrat ab dem nächsten Jahr. Die neuen Bestimmungen zur Risikoverteilungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft. (awp/mc/pg)