Bern – Der Bundesrat führt ein Schweizer Covid-Zertifikat ein. Dieses ist neu 12 statt 6 Monate gültig, allerdings nur im Inland. Zudem sind Corona-Tests für Erstgeimpfte bis sechs Wochen nach dem ersten Piks gratis. Die Schrauben angezogen werden bei den Schnelltests.
Künftig gibt es für nasale Antigen-Schnelltests kein Covid-Zertifikat mehr, weil die Testqualität ungenügend sei, hält der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch fest. Ein Zertifikat gibt es nur noch für Tests mit einem Nasen-Rachen-Abstrich.
Diese Tests müssen weiterhin unter Aufsicht von Ärztinnen, Laborleitern oder Apothekerinnen und mindestens durch geschulte Personen durchgeführt werden. Die Durchführung ist damit nicht auf Gesundheitsfachpersonen begrenzt, sondern können nach einer entsprechenden Schulung auch durch Personal ohne formale Berufsqualifikation erfolgen, zum Beispiel Medizinstudierende oder Zivildienstleistende.
Test für Erstgeimpfte länger gratis
Seit 11. Oktober 2021 finanziert der Bund die Tests (Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pool-Tests) von Personen, die eine erste Impfung, aber noch kein Covid-Zertifikat erhalten haben. Der Bundesrat hat nun entschieden, dass die Tests für diese Personen bis maximal sechs Wochen nach der Erstimpfung weiterhin übernommen werden.
Wartet eine Person länger mit der Zweitimpfung, muss sie Kosten für die Tests selber tragen. Die Kostenübernahme war ursprünglich auf Ende November befristet. Mit der Verlängerung nimmt der Bundesrat ein Anliegen der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) auf.
Zertifikat für Genesene länger gültig
Für Genesene erleichtert der Bundesrat den Zugang zum Zertifikat für die Benutzung im Inland. So wird das Zertifikat für Genesene in der Schweiz auf 12 Monate verlängert.
Derzeit erhalten Personen, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen können, ein Covid-Zertifikat mit Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Aktuelle wissenschaftliche Daten zeigen nun, dass Menschen nach einer Covid-Infektion über längere Zeit ausreichend vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation geschützt sind.
Die Anpassung tritt am 16. November in Kraft und gilt vorderhand nur in der Schweiz und für die Rückreise in die Schweiz. Auf europäischer Stufe gilt mit wenigen Ausnahmen weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen.
Auch für serologische Tests
Ab 16. November können Covid-Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die mit einem aktuellen positiven Antikörpertest (serologischer Test) belegen können, dass sie genesen sind und über ausreichend Antikörper verfügen. Akzeptiert werden Antikörpertests, die den WHO-Standards entsprechen, eine CE-Zertifizierung aufweisen und von einem durch Swissmedic zertifizierten Labor durchgeführt werden. Der Test ist kostenpflichtig.
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 90 Tage beschränkt. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann die betroffene Person einen weiteren Antikörpertest durchführen lassen. Ist dieser weiterhin positiv, kann ein weiteres Zertifikat ausgestellt werden. Ein Zertifikat für Antikörpertests gilt nur in der Schweiz. In der EU werden solche Nachweise von den meisten Ländern derzeit nicht anerkannt.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, erhalten bereits heute ein ärztlich ausgestelltes Attest und damit Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Ab Mitte Dezember 2021 erhalten sie auf Antrag ein Schweizer Covid-Zertifikat, das 365 Tage gültig ist.
Zertifikat für Touristen aus China
Aktuell erhalten Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU gültig ist. Ab Ende November 2021 erhalten auch jene Touristinnen und Touristen Zugang zu einem Schweizer Zertifikat, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.
Aktuell betrifft dies die chinesischen Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer ist auf 30 Tage beschränkt. Das Zertifikat ist nur in der Schweiz gültig.
Tarifanpassung für Schnelltests
Der Bundesrat hat im Weiteren die Kostenübernahme für die Antigen-Schnelltests durch den Bund angepasst und von aktuell 47 Franken auf maximal 36 Franken gesenkt. Dem Bund darf weiterhin maximal der Betrag verrechnet werden, der der selbstzahlenden Person in Rechnung gestellt wird.
Damit kosten die Antigen-Schnelltests neu maximal gleich viel wie die neu verfügbaren und qualitativ besseren gepoolten Speichel-PCR-Tests für Einzelpersonen.
Schliesslich hat der Bundesrat auch Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung und der Epidemienverordnung zugestimmt. Damit können die Kosten der Covid-19-Auffrischimpfung – wie bereits die Erst- und Zweitimpfungen – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und dem Bund übernommen werden, sofern sie gemäss Impf-Empfehlung erfolgen. (awp/mc/pg)