Wirtschaftsminister Bundesrat Johann Schneider-Ammann. (Foto: admin.ch)
Bern – Für Steuererleichterungen im Rahmen der Standortförderung soll künftig eine betragsmässige Obergrenze festgelegt werden. An diesem Grundsatz hält der Bundesrat nach der Vernehmlassung zur Totalrevision einer entsprechenden Verordnung fest. Einen Entscheid über konkrete Höchstbeträge fällte er noch nicht.
Die Regierung habe die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und eine erste Aussprache zum weiteren Vorgehen geführt, hiess es in einem Communiqué vom Freitag. Die Mehrheit der 47 Vernehmlassungsteilnehmer begrüssten die Stossrichtungen der Reform.
Die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze für die Bundessteuererleichterung fänden insgesamt breite Zustimmung. Die zur Diskussion gestellten Formel und Bandbreiten für die Festlegung der Höchstbeträge würden grundsätzlich bestätigt.
Unterschiedlich beurteilt werde etwa die jährliche Bindung der Steuererleichterung des Bundes an die auf kantonaler und kommunaler Ebene im selben Jahr tatsächlich gewährten Steuererleichterungen. Schlecht weg komme der Vorschlag des Bundesrats, künftig die Firmennamen sowie die gewährten Steuererleichterungen jährlich zu veröffentlichen.
Noch kein Entscheid zu Obergrenze
Gestützt auf die Resultate und Empfehlungen der wissenschaftlichen Evaluation hatte der Bundesrat im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten.
Zentrales Element der Revision ist die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze anstelle des heutigen Prozentsatzes. Mit der vorgesehenen Obergrenze werde gewährleistet, dass Steuererleichterungen immer in einem Verhältnis zu den geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätzen stünden, heisst es im Vernehmlassungsentwurf.
Zur zukünftigen Festlegung der Obergrenze stellte der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung folgende Bandbreiten für die Höchstbeiträge zur Diskussion: 71’594 CHF bis 143’188 CHF pro neu zu schaffenden, beziehungsweise 35’797 CHF bis 71’594 CHF pro zu erhaltenden Arbeitsplatz und Jahr.
Der Bundesrat wird in den nächsten Wochen die Obergrenze festlegen. Geht es nach dem ursprünglichen Zeitplan, soll die Verordnung voraussichtlich am 1. Juli 2016 zusammen mit der WBF-Verordnung über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden in Kraft treten.
Fehlanreize abbauen
Auch auf kantonaler Ebene sollen für Steuererleichterungen in Zusammenhang mit einer Bundessteuererleichterung Höchstbeträge eingeführt werden. Damit sollen Fehlanreize abgebaut werden.
Die Anwendungsgebiete sollen in Zukunft neben der Strukturschwäche die Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Kantone berücksichtigen. Der Perimeter soll sich an regionalen Zentren in strukturschwachen Regionen orientieren, die sich für die Arbeitsplatzschaffung eignen.
Je nach Variante des Grundperimeters resultieren insgesamt 135 Gemeinden oder 158 Gemeinden im Förderperimeter. Diese liegen in 18 beziehungsweise 19 Kantonen. Während die Zentren in den Kantonen Basel-Stadt und Genf bereits im Grundperimeter ausgeschlossen werden, führt die Analyse der Strukturschwäche dazu, dass weitere Kantone wie Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Schaffhausen und je nach Auswahl auch Appenzell-Innerrhoden keine Gemeinden im Förderperimeter aufweisen.
Im Vergleich zum Ist-Zustand umfasst der Förderperimeter weiterhin zehn Prozent der Landesbevölkerung. Die Anzahl der Gemeinden im Perimeter ist aber deutlich geringer, da die neue Definition des Grundperimeters auf Zentren und damit tendenziell grössere Gemeinden abzielt. (awp/mc/ps)