Bundesrat verlängert Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
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Bern – Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Gleichzeitig wird die Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode reduziert. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2017, schreibt das SECO in einer Mitteilung.
Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate haben die betroffenen Unternehmen mehr Zeit, um sich an die neue Ausgangslage anzupassen und allenfalls neue Absatzmärkte zu erschliessen. Von der Möglichkeit profitieren sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Die Beschäftigten bleiben im Betrieb und sind versichert. Den Unternehmen bleibt das Know-how der Mitarbeitenden erhalten. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei Kurzarbeit ein wirksames Mittel, um voreilige Entlassungen zu verhindern, heisst es weiter. (SECO/mc/pg)