Bern – Der Bundesrat verlängert Corona-Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Er hat am Mittwoch beschlossen, dass das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden muss.
Auch Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen vorläufig nicht abgezogen werden. Diese Regelung gilt bis Ende Jahr. Hintergrund ist der Entscheid des Bundesrats vom Mitte August, das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Dezember beizubehalten. Diese Regelung wäre Ende August ausgelaufen.
Rechtsstillstand für Reisebranche bis Jahresende
Verlängert hat der Bundesrat auch den Rechtsstillstand für die Reisebürobranche. Dieser gilt bis Ende Dezember 2020. Die Branche sei von besonderen Umständen betroffen, schreibt der Bundesrat. So hatten und haben beispielsweise die behördlichen Massnahmen wie die Quarantänebestimmungen und Grenzschliessungen grosse Auswirkungen auf den Umsatz der Reisebüros.
Im Einklang mit einer externen Expertise sei die Fortsetzung des Rechtsstillstands angezeigt. Reisebüros, die Kunden für annullierte Reisen Geld zurückerstatten müssen, können somit erst ab 1. Januar 2021 betrieben werden.
Bis Ende Juni 2021 verlängert hat der Bundesrat die Gesundheitsschutzmassnahmen in den Asylverfahren. Diese betreffen insbesondere die Durchführung von Befragungen und die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten in den Zentren des Bundes. Diese Regelungen hätten sich in der Praxis bewährt, schreibt der Bundesrat. (awp/mc/pg)