Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge gilt weiterhin

Ukraine

(Photo by Kevin Bückert on Unsplash)

Bern – Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge nicht aufgehoben und die Unterstützungsmassnahmen um ein weiteres Jahr verlängert. Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei auf absehbare Zeit nicht zu erwarten, begründete die Regierung den Entscheid.

Der Schutzstatus S werde deshalb nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben, sofern sich die Lage bis dahin nicht grundlegend ändere. Damit wolle der Bundesrat Klarheit schaffen für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und die Arbeitgeber, teilte er am Mittwoch mit.

Der Bundesrat hatte im vergangenen März erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert. Das ist nötig gewesen, damit das Schweizer Asylsystem nicht kollabierte, sowie für einen schnellen Schutz der gefährdeten Gruppe, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien in Bern sagte. Bisher wurde rund 68’000 Personen der Schutzstatus gewährt. Laut Keller-Sutter handelt es sich dabei überwiegend um Frauen und Kinder.

Verlängert werden zudem die spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr insbesondere an der Sprachförderung. Weiter hat der Bundesrat die Kantone angewiesen, die Ausweise für Schutzsuchende entsprechend anzupassen.

Gleiches Vorgehen wie EU
Die Verlängerung entspricht laut Bundesrat auch dem Vorgehen der EU. Diese habe Mitte Oktober mitgeteilt, dass sie aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine von einer Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis im Frühjahr 2024 ausgehe. Eine internationale Abstimmung mit den Nachbarstaaten ergebe Sinn, da der Krieg auf europäischem Territorium stattfinde, sagte Keller-Sutter.

Die Kantone begrüssten den Entscheid des Bundesrats. «Wir werden alles unternehmen, um jedem neu ankommenden Schutzsuchenden Unterkunft und Unterstützung zu bieten. Auch wenn der Spielraum dafür enger wird», sagte Christoph Amstad, Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Laut Amstad ist die grösste Herausforderung für die Kantone momentan nicht die Suche nach geeigneten Unterkünften, sondern nach geeignetem Personal. «Da kommen wir langsam an unsere Grenzen», so Amstad.

Der Schutzstatus S gewährt den vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Geflüchteten ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht. Sie können ihre Familienangehörigen nachziehen und haben wie vorläufig Aufgenommene Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung. Kinder können zur Schule gehen. Erwachsene dürfen sofort eine Erwerbsarbeit aufnehmen – ob als Angestellte oder als Selbstständige. Wer einen Schutzstatus S hat, darf zudem ohne Bewilligung reisen.

Fokus auf Rückkehr
Der Schutzstatus S gilt so lange, bis ihn der Bundesrat wieder aufhebt. Das ist der Fall, wenn die Lage in der Ukraine nachhaltig stabil ist. Dabei handelt es sich um einen «rückkehrorientierten Status».

Der Bund schafft die Voraussetzungen für eine künftige Rückkehr und ergreift Massnahmen in Zusammenarbeit mit Heimat-, Herkunftsstaaten, anderen Aufnahmestaaten oder internationalen Organisationen, um die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr der schutzsuchenden Personen zu schaffen.

Rund 6000 Personen seien bereits in die Ukraine zurückgekehrt, sagte Keller-Sutter. Etwa 1800 davon hätten dabei die Rückkehrhilfe des Bundes in Höhe von 500 Franken beansprucht und damit auf den Schutzstatus in der Schweiz verzichtet.

Das Instrument des vorübergehenden Schutzes wurde in den 1990er-Jahren im Kontext der Jugoslawienkriege geschaffen, als die Schweiz mit einem Zustrom von schutzsuchenden Personen konfrontiert war. Seit der Totalrevision des Asylgesetzes von 1998 ist das Schutzsystem im Gesetz geregelt. Benutzt hat es der Bundesrat zuvor aber noch nie. (awp/mc/pg)

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