Bundesrat verschärft Corona-Massnahmen mit 2G in Innenräumen und Homeoffice-Pflicht

Bundesrat verschärft Corona-Massnahmen mit 2G in Innenräumen und Homeoffice-Pflicht
Bundesrat Alain Berset. (Screenshot)

Bern – Ab kommenden Montag gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden.

Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend; die Zahl der Hospitalisationen nimmt weiter zu und die Auslastung der Intensivpflegestationen (IPS) ist in einzelnen Regionen sehr hoch. Behandelt werden vor allem ungeimpfte Personen mittleren und höheren Alters. Am 13. Dezember 2021 wurde die kritische Schwelle von schweizweit 300 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den IPS erstmals überschritten. Ab diesem Schwellenwert ist eine optimale Versorgung nicht mehr für alle Patientinnen und Patienten möglich, weil Behandlungen bei anderen Erkrankungen verschoben oder verzögert werden müssen. Hinzu kommen die Ansteckungen mit der Omikron-Variante, die noch vor Weihnachten markant ansteigen dürften.

Weitergehende Massnahmen
Der Bundesrat hat entsprechend und nach Konsultation der Kantone, der zuständigen Parlamentskommissionen, der Sozialpartner und direktbetroffener Verbände weitergehende Massnahmen beschlossen. Sie sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Sie betreffen zum Teil auch die geimpften und genesenen Personen, da die Omikron-Variante sehr ansteckend ist. Ziel ist, die Spitalstrukturen so gut wie möglich vor einer noch stärkeren Belastung zu schützen und allen den Zugang zur Intensivpflege im Spital zu ermöglichen.

2G mit Masken- und Sitzpflicht
Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken
Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

Einschränkung privater Treffen drinnen
Ausserdem hat der Bundesrat für private Treffen in Innenräumen Einschränkungen für nicht immunisierte Personen beschlossen. Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.

Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt
Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

«Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren», heisst es weiter. Es ist absehbar, dass bei einer weiteren Verschärfung eine (Teil-)Schliessung von Betrieben nicht mehr abzuwenden wäre.

Booster-Impfung nach vier Monaten
Die eigentliche Neuigkeit des Tages zur Corona-Politik betraf keinen Entscheid des Bundesrats – und nahm an der Medienkonferenz von Gesundheitsminister Alain Berset in Bern doch viel Raum ein: die kürzere Frist für die sogenannten Booster-Impfungen. Diese sind neu schon vier Monate und nicht erst ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung möglich.

Dabei handle es sich um einen wichtigen Schritt, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. In den vergangenen Wochen war an der bisher geltenden Regelung sowie am im internationalen Vergleich langsamen Tempo bei der Verabreichung von Drittimpfungen Kritik laut geworden.

Maskenpflicht auf Sekundarstufe II
Neben den repetitiven Tests ist die Maskenpflicht eine zentrale Massnahme, um die Viruszirkulation in den Schulen zu reduzieren. Auf Sekundarstufe II wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen. Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen, an den Schulen repetitive Tests durchzuführen, um Infektionsketten rasch zu unterbrechen.

Empfehlung, nicht-dringliche Eingriffe zu verschieben
Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen dringend, nicht-dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten. Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.

Testkosten für Zertifikat werden wieder übernommen
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass künftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden. Damit setzt er einen Beschluss des Parlaments im Covid-19-Gesetz um. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt ab morgen Samstag, 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.

Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen
Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat zudem das Testregime bei der Einreise angepasst, gültig ab Montag, 20. Dezember 2021. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.

Covid-19-Impfstoff: Versorgung ist auch 2022 sichergestellt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch über die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffe diskutiert. Er bestellt auch für das zweite Halbjahr 2022 je 7 Millionen Impfdosen von Moderna und Pfizer/BioNTech. Für das erste Halbjahr hatte er sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt je 7 Millionen Impfdosen gesichert. Im Jahr 2022 stehen damit insgesamt rund 34 Millionen Impfstoffdosen zur Verfügung. (mc/pg)

Schreibe einen Kommentar