Skigebiete bleiben offen – Mehr Platz bei Weihnachts-Einkäufen

Skigebiete bleiben offen – Mehr Platz bei Weihnachts-Einkäufen
Gesundheitsminister Alain Berset. (Screenshot)

Bern – Der Bundesrat verzichtet darauf, die Kapazitäten in den Skigebieten stark einzuschränken. Es dürfen aber in allen geschlossenen Transportmitteln in den Skiregionen ab 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Im Hinblick auf die Festtage hat der Bundesrat am Freitag neue Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen und den Druck auf die Kantone erhöht.

Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibe äusserst angespannt, hält der Bundesrat fest. Gesundheitsminister Alain Berset sagte am Freitag Bundeshausmedien: «Wir sind beunruhigt über die fragile Situation und müssen handeln.»

Das Gesundheitssystem stehe unverändert unter Druck, das Personal sei am Limit. Das sei im Hinblick auf die Weihnachtstage nicht einfach. «Der Bundesrat versucht alles, um ein exponentielles Wachstum zu verhindern.»

Seit Anfang Dezember bleiben die Corona-Fallzahlen laut Berset «auf hohem Niveau stabil». In fast zehn Kantonen liege der Reproduktionswert wieder über eins. Das sei beunruhigend. Es sei jetzt der letzte Moment, zu handeln. In der ganzen Schweiz würden die Fallzahlen zwar sinken, in einigen Kantonen der Deutschschweiz jedoch stagnierten sie oder stiegen gar an.

Skigebiete bleiben offen
Das Skifahren soll weiterhin möglich sein, auch die Kapazitäten werden nicht eingeschränkt. Zunächst geplante strengere Massnahmen waren im Vorfeld kritisiert worden. Der Druck bürgerlicher Kreise wirkte. Der Bundesrat verabschiedete die Massnahmen gemäss Berset «in Kenntnis der Kommissions- und Parlamentsentscheide». Von Kritik aus dem Ausland zeigte er sich unbeeindruckt: «Wir sind ein souveränes Land.»

In allen geschlossenen Transportmitteln in Berggebieten, also in Zügen, Kabinen und Gondeln, dürfen ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitz- und Stehplätze.

Kantonale Bewilligung erforderlich
Die Skigebiete brauchen ab dem 22. Dezember zudem eine Bewilligung des Kantons. Der Kanton darf die Bewilligung nur erteilen, wenn es die Kapazität der Spitäler erlaubt, die Corona-Tests normal durchführbar sind und das Contact Tracing funktioniert.

Die Skigebiete müssen «strenge Schutzkonzepte» vorlegen. Klappt die Umsetzung nicht, ist die Bewilligung weg, wie Berset sagte. Die Wintersportorte müssen Massenansammlungen vermeiden. «Après-Ski-Aktivitäten in den Dörfern sind zwingend zu vermeiden», mahnte der Bundesrat.

Für die Wintersportlerinnen und -sportler gilt auf allen Bahnen – auch Skiliften und Sesselliften – ebenso eine Maskenpflicht wie beim Anstehen. In Bergrestaurants dürfen nur Gäste, die an einem Sitzplatz konsumieren. Auf Terrassen ist eine Konsumation ebenfalls nur sitzend und mit maximal vier Personen pro Tisch zulässig.

Mehr Fläche pro Kunde
Um die Kontakte vor Weihnachten auf ein Minimum zu beschränken, will der Bundesrat die Bevölkerung ausserdem dazu bewegen, die Einkäufe bewusster zu planen. In grösseren Läden müssen pro Person statt wie heute vier neu zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt ab dem kommenden Mittwoch, 9. Dezember, bis auf weiteres.

Die Registrierungspflicht in Restaurants ist heute kantonal geregelt. Neu muss in der ganzen Schweiz ein Gast pro Tisch seine Kontaktdaten abgeben. Zumachen müssen die Gaststätten weiterhin um 23 Uhr. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde bis 1 Uhr verlängert.

Empfehlungen für Treffen und Homeoffice
Für private Treffen gilt weiterhin eine Obergrenze von zehn Personen. «Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken», heisst es weiter.

Die Arbeitgeber ruft der Bundesrat ebenso dringend auf, die Homeoffice-Empfehlungen konsequent umzusetzen. Auf eine Homeoffice-Pflicht verzichtet er. Singen ist neu ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schule verboten – sowohl drinnen wie draussen.

Druck auf die Kantone
Der Bundesrat erhöhte auch den Druck auf die Kantone. Damit das Wachstum der Fallzahlen nicht wieder exponentiell steige, müssten die Kantone neue Massnahmen treffen. Explizit nannte Berset Thurgau und St. Gallen.

Der Bundesrat stellt den Kantonen bis zum Dienstag, 8. Dezember, ein Ultimatum. Nötigenfalls würde die Landesregierung am Freitag, 11. Dezember, strengere Massnahmen beschliessen. Gemäss Berset können das landesweite, regionale oder kantonale Massnahmen sein. (awp/mc/pg)

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