Bundesrat weitet Sanktionen gegenüber Gaddafi aus

Bundesrat weitet Sanktionen gegenüber Gaddafi aus

Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey.

Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch die Sanktionen gegen den libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi und dessen Umfeld ausgeweitet. Er hat eine neue Verordnung erlassen, mit der Sanktionsbeschlüsse des UNO-Sicherheitsrates sowie darüber hinausgehende Massnahmen der EU umgesetzt werden.

In der ersten Verordnung über Massnahmen gegen Libyen vom 21. Februar hatte der Bundesrat – früher als andere Staaten – allfällige Vermögenswerte von Gaddafi und von dessen Umfeld in der Schweiz sperren lassen. Damit bezweckte der Bundesrat, den Abfluss von Vermögenswerten Gaddafis und von dessen Umfeld schnell und wirksam zu unterbinden. In der überarbeiteten Verordnung, die am Donnerstag in Kraft tritt, verhängt der Bundesrat nun unter anderem explizit ein Rüstungsembargo und sperrt den Luftraum für libysche Flugzeuge. Ausserdem verankert er in der Verordnung auch das von der EU Ende Februar verhängte Lieferverbot für Güter, die zur internen Repression verwendet werden können.

Sanktionen gehen über UNO-Beschlüsse hinaus
Gegenüber der ersten Verordnung wurde auch die Liste der natürlichen und juristischen Personen ergänzt, für die Finanz- und Reisesanktionen gelten. Mit der am Mittwoch auf der Grundlage des Embargogesetzes beschlossenen Verordnung setzt der Bundesrat die völkerrechtlich verbindlichen Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrats um. Der Bundesrat übernahm gleichzeitig die über das UNO-Niveau hinausgehenden Sanktionsmassnahmen der EU. (awp/mc/ss)

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