Bern – Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Das schlägt der Bundesrat vor. Auf höhere Lohnbeiträge will er verzichten. Und erst im Herbst will er festlegen, um wie viel die Mehrwertsteuer erhöht werden soll.
Die Stabilisierung der AHV habe für den Bundesrat Priorität, und die Herausforderungen seien beträchtlich wegen der steigenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern und wegen der längeren Lebenserwartung, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. Auch wenn die Perspektiven besser seien als bisher angenommen, führe die 13. Rente bis 2030 zu einem bedeutenden Defizit bei der AHV.
Der Bundesrat legte am Mittwoch die Eckwerte der Vorlage zur Finanzierung der 13. AHV-Rente fest und berücksichtigte dabei die korrigierten finanziellen Aussichten für die AHV. Die Ausgaben für die Alters- und Hinterlassenenversicherung dürften 2033 rund 4 Milliarden Franken tiefer ausfallen als bisher angenommen.
Defizit wächst weniger schnell
Die 13. AHV-Rente soll ab 2026 ausbezahlt werden. Die Kosten liegen im Jahr der Einführung bei rund 4,2 Milliarden und 2030 bei knapp 5 Milliarden Franken. Die korrigierten Finanzperspektiven hätten wenig Einfluss auf diese Zahlen, schrieb der Bundesrat.
Das Umlageergebnis der AHV wird mit der Einführung des «Dreizehnten» ab 2026 negativ – so wurde es bereits früher kommuniziert. Gemäss neuen Berechnungen wächst das Defizit in den Folgejahren dann aber weniger schnell.
Daher erachtet der Bundesrat die Erhöhung der Mehrwertsteuer für angemessen. «Der Finanzbedarf ist kleiner als zunächst vorhergesehen», sagte Baume-Schneider. Und allein mit der Mehrwertsteuer gäbe es nur eine Finanzierungsquelle, und die Wirtschaft werde weniger belastet.
In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat noch zwei anderslautende Finanzierungsvarianten vorgeschlagen: eine mit höheren Lohnbeiträgen allein und eine zweite mit einer Kombination von höheren Lohnbeiträgen und mehr Mehrwertsteuer. Die zweite Option habe eine Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt, sagte Baume-Schneider.
Eine konkrete Zahl zur Erhöhung der Mehrwertsteuer wollte sie auf Nachfrage nicht nennen. Es gelte, die konsolidierten Finanzperspektiven der AHV im Herbst abzuwarten, sagte sie und räumte ein, dass die Erhöhung etwas grösser sein dürfte als die 0,4 Prozentpunkte aus der kombinierten Vernehmlassungsvariante.
Umstrittener Vorschlag
Im Parlament dürfte es die Erhöhung der Mehrwertsteuer schwer haben. SVP und FDP lehnten Steuererhöhungen für die 13. Rente ab. Die Mitte-Partei, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband hingegen befürworteten mehr Mehrwertsteuer. Die GLP wünschte sich eine Lösung im Gesamtkontext, begrüsste es aber, dass Arbeitgebende und -nehmende nicht zusätzlich belastet werden.
Die SP wiederum erinnerte daran, dass sie im Abstimmungskampf für den «Dreizehnten» für höhere Lohnbeiträge plädiert habe. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nannte den Vorschlag des Bundesrates «unsozial» und forderte eine Korrektur im Parlament.
Etwas nachgegeben hat der Bundesrat beim Bundesbeitrag an die höheren AHV-Ausgaben: Statt der Senkung von 20,2 Prozent der Ausgaben auf 18,7 Prozent schlägt er nun eine Senkung auf lediglich 19,5 Prozent vor. Damit trage der Bundeshaushalt 2030 rund 500 Millionen Franken an die 13. AHV-Rente bei, schrieb er.
Auch die Kürzung des Bundesbeitrages soll aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer gedeckt werden. Und zwar so, dass 2030 ein Fondsstand von 100 Prozent der AHV-Ausgaben erreicht wird.
Zudem will der Bundesrat daran festhalten, die 13. AHV-Rente ab 2026 jährlich im Dezember auszuzahlen. In der Vernehmlassung habe dies eine deutliche Mehrheit unterstützt, schrieb er dazu.
Botschaft im Herbst
Die Botschaft ans Parlament will der Bundesrat im Herbst vorlegen. In der Wintersession und der Frühjahrssession 2025 sollen die Räte sie beraten können. Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente hatten die Stimmenden im März 2024 gutgeheissen.
Für die Gesetzesänderungen für die Einführung der 13. Rente und für deren Finanzierung will der Bundesrat zwei Vorlagen ausarbeiten. Dadurch sei sichergestellt, dass die Gesetzesanpassungen für die Umsetzung der Initiative in Kraft treten könnten, auch wenn es bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen sollte, schrieb er.
Eine Änderung der Mehrwertsteuer muss zwingend an die Urne. Gegen die Gesetzesänderungen kann das Referendum ergriffen werden. (awp/mc/pg)