Bundesrat will ALV mit Milliardenbeträgen unterstützen
Bern – Die Arbeitslosenversicherung (ALV) soll Milliarden erhalten, damit wegen der Corona-Krise die Lohnbeiträge nicht erhöht werden müssen. Der Bundesrat will eine gesetzliche Grundlage legen für die Stützung mit bis zu 14,2 Milliarden im Jahr 2020 und auch für eine allfällige Finanzspritze im nächsten Jahr.
In der verkürzten Vernehmlassung sei der Vorschlag auf offene Ohren gestossen, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Alle 41 Teilnehmenden hätten die Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) unterstützt. Der Bundesrat will angesichts der noch nicht absehbaren Kosten für die ALV wegen Covid-19 vorsorgen.
Die ALV, die unter anderem die Kosten für die Kurzarbeitsentschädigung trägt, soll dafür im Jahr 2020 mit bis zu 14,2 Milliarden Franken unterstützt werden. So hat es das Parlament bereits beschlossen. Das Geld steht aber erst zur Verfügung, wenn die Räte auch die gesetzliche Grundlage dafür bewilligt haben.
Mit der Gesetzesänderung schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund die ALV im Ausmass der Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen unterstützt. Und auch 2021 soll der Bund der ALV unter die Arme greifen können, sollte sie sich wegen der Corona-Pandemie massiv verschulden.
Höhere Lohnabzüge verhindern
Der Bundesrat schlägt für 2021 eine Kann-Formulierung vor, wie er schreibt. Eine verpflichtende Regelung lehnte er trotz der Forderung in der Vernehmlassung ab. Es sei ja noch nicht klar, ob der Beitrag nötig sei, begründet er dies. Auch könnten so andere Wege für die Stabilisierung gewählt werden, etwa doch noch höhere Lohnbeiträge.
Stünde die Arbeitslosenversicherung bis Ende Jahr mit über 8 Milliarden Franken in der Kreide, müssten im nächsten Jahr die Lohnbeiträge erhöht werden. So sieht es ihre Schuldenbremse vor. Die Erhöhung würde bis zu 0,3 Prozentpunkte betragen. Regierung und Parlament wollen sie jedoch vermeiden.
In seiner Botschaft ans Parlament geht der Bundesrat davon aus, dass die ALV wegen Covid-19 zusätzliche Kosten von 12 Milliarden Franken zu tragen hat. Anfang Juli verlängerte der Bundesrat die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate. Auch die Zahl der Arbeitslosen-Taggelder wurde um 120 erhöht.