Bundesrat will bei flankierenden Massnahmen mehr und bessere Kontrollen
Bern – Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen verbessern. Damit Lohn- und Arbeitsvorschriften eingehalten werden, sollen mehr und bessere Kontrollen durchgeführt werden.
Die Zahl der Kontrollen will der Bundesrat um 30 Prozent erhöhen, auf 35’000 pro Jahr. Die Regierung hat das Wirtschaftsdepartement (WBF) am Mittwoch beauftragt, bis Ende Februar 2017 eine entsprechende Änderung der Entsendeverordnung vorzubereiten und in die Vernehmlassung zu geben. Mit der Erhöhung soll eine ausreichende Kontrolldichte sichergestellt werden, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einer Mitteilung.
Vorgeschlagen hat die Änderung eine Arbeitsgruppe, welche im Auftrag des Bundesrates konkrete Massnahmen ausarbeitete. Innerhalb der Gruppe war die Erhöhung allerdings umstritten, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervorgeht. Während die Gewerkschaften eine Aufstockung auf 50’000 Kontrollen forderten, lehnten die Arbeitsgeberverbände eine Erhöhung gänzlich ab.
Tatsache ist, dass die bisher geltende Vorgabe von 27’000 Kontrollen bereits seit einigen Jahren deutlich überschritten wird. Mit einer Erhöhung soll denn auch vor allem die Vorgabe an die bereits bestehende Praxis angepasst werden, heisst es im Bericht.
Neun Massnahmen
Neun weitere Vorschläge der Arbeitsgruppe will der Bundesrat eins zu eins umsetzen, die meisten bereits ab dem nächsten Jahr. Ziel sind bessere und wirksamere Kontrollen.
Insgesamt werden die Vorgaben für die Kontrollorgane verschärft und vereinheitlicht. Neu müssen diese unter anderem dem SECO eine risikobasierte Strategie vorlegen. Für verschiedene Bereiche werden Mindeststandards für die Kontrollen festgelegt.
Damit Dossiers rasch bearbeitet werden, müssen die paritätischen Kommissionen genügend Personal beschäftigen. Bleiben über zwanzig Prozent der Dossiers mehr als ein Jahr liegen, können Subventionen gekürzt werden. Mit einem gemeinsamen Kriterienkatalog soll die Sanktionspraxis harmonisiert werden.
Schutz vor Lohndumping
Die flankierenden Massnahmen wurden 2004 parallel zur Personenfreizügigkeit eingeführt. Sie sollen verhindern, dass die Löhne unter Druck geraten, weil keine vorgängige Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr durchgeführt wird.
Die flankierenden Massnahmen wurden bereits mehrmals revidiert. So wurden etwa im Jahr 2012 neue Massnahmen zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit erlassen. Dieses Jahr erhöhte das Parlament die Sanktionen von 5000 auf 30’000 Franken. (awp/mc/ps)