Bundesrat will bis Ende Jahr neues CO2-Gesetz vorlegen
Bern – Noch 2021 will der Bundesrat eine neue Vorlage für ein CO2-Gesetz in die Vernehmlassung schicken. Am Freitag hat er die Eckwerte vorgestellt. Die Vorlage soll auf dem geltenden CO2-Gesetz basieren – neue Abgaben soll es keine geben.
Das klimapolitische Ziel bleibt unverändert: Die Schweiz soll ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Nach dem Nein zum CO2-Gesetz vom vergangenen Juni muss der Bundesrat aber neue Instrumente finden, um dieses Ziel zu erreichen.
Nun hat er erste Eckwerte der neuen Vorlage festgelegt. Als Basis diene das geltende CO2-Gesetz, teilt der Bundesrat mit. So sollen die bestehenden Instrumente grundsätzlich weitergeführt werden. Im Vordergrund sollen Massnahmen stehen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss im Alltag zu reduzieren. Zudem sollen bereits laufende Bemühungen der Unternehmen unterstützt werden.
Anreize schaffen statt sanktionieren
Verzichten will der Bundesrat auf neue Abgaben, die bereits bestehende CO2-Abgabe soll jedoch beibehalten werden. Weiter sollen die Mittel jeweils denjenigen Sektoren zugute kommen, aus denen sie auch stammen. Neu sollen sich auch Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, ihren CO2-Ausstoss zu reduzieren.
Aufnehmen in das Gesetz will der Bundesrat zusätzliche «Stützungsmassnahmen». Die Massnahmen sollen zu einem klimafreundlichen Verhalten motivieren. So soll etwader Ersatz alter Öl- und Gasheizungen mit zusätzlichem Geld unterstützt und die Infrastruktur für Elektroautos ausgebaut werden.
Weniger Kerosin statt Flugticketabgabe
Beim Flugverkehr geht es nicht mehr um die Einführung einer CO2-Abgabe auf Flugtickets, sondern es soll in Anlehnung an die Entwicklungen in der EU eine Beimischquote für nachhaltige Treibstoffe eingeführt werden. Zusätzlich werde geprüft, ob die Einführung eines Mindestanteils an nachhaltigen Treibstoffen finanziell unterstützt werden soll. Alternative Treibstoffe sind bis zu fünfmal teurer als Kerosin.
Noch festlegen will der Bundesrat wie viel CO2 im Inland und wie viel im Ausland kompensiert werden soll. Unter dem Pariser Klimaabkommen hat die Schweiz mit mehreren Staaten Abkommen zur Kompensation unterzeichnet, etwa mit Ghana und Senegal. (awp/mc/pg)