Bundesrat will der Solarstrom-Produktion Schub geben
Bern – Der Bundesrat will der Produktion von Solarstrom Schub geben. Für die Förderung grosser Photovoltaik-Anlagen führt er ab 2023 Auktionen ein: Wer Solarstrom am günstigsten produziert, erhält den Zuschlag.
Vorgesehen sind Auktionen für Anlagen, die keinen Strom für den Eigengebrauch erzeugen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Solche Anlagen befänden sich typischerweise auf den Dächern von Lagerhallen oder Scheunen. Mit einem Bonus für alpine Solaranlagen will der Bundesrat für mehr Winterstrom sorgen.
Höhenbonus für alpine Anlagen
Die Neuerung soll sicherstellen, dass grosse Photovoltaik-Anlagen auch dann gebaut werden, wenn die für die Projekte Verantwortlichen den Strom nicht selbst brauchen. Leistet die Anlage mehr als 150 Kilowatt (kW), wird die Höhe der einmaligen Vergütung gemäss einer Auktion bestimmt. Wer Geld erhält, muss auch bauen.
Förderbeiträge sollen auch die in Auktionen wegen der höheren Kosten nicht konkurrenzfähigen Solarmodule an Staumauern oder an Lärmschutzwänden erhalten. Damit sie zum Zug kommen, können für sie Spezialauktionen durchgeführt werden.
Alpine Anlagen erhalten einen Höhenbonus, weil sie für die Erzeugung von Winterstrom wichtig sind. Photovoltaik-Testanlagen in den Bergen benötigen keine Baubewilligung, müssen aber nach zwei Jahren wieder abgebaut werden. Der Bundesrat reagiert mit dieser Regelung auf die vom Parlament im Herbst beschlossene Solaroffensive.
Ausgebaut wird auch die Förderung der Stromproduktion mittels Wasserkraft, Wind, Geothermie und Biomasse. Neue Anlagen erhalten bis zu 60 Prozent der Investitionskosten. Bei Wasserkraftanlagen werden auch Vergrösserungen und Erneuerungen unterstützt.
Strengere Vorschriften für Geräte
Angepasst hat der Bundesrat zudem die Energieeffizienzverordnung. Für mehrere Geräte gelten neu strengere Energieeffizienz-Vorschriften, etwa für Haushalts-Wäschetrockner, elektrische Heizgeräte und Küchengeräte in Gewerbebetrieben. Das soll den Energieverbrauch senken.
Um Innovationen den Weg zu ebnen, hat der Bundesrat mit einer Anpassung der Stromversorgungsverordnung die Durchführung von so genannten Sandkasten-Projekten geregelt.
Der Bundesrat revidierte dazu mehrere Energieverordnungen. Mit dem Paket werden die Ende Jahr auslaufenden Einspeisevergütungen durch Investitionsbeiträge ersetzt. Die Neuerungen stützen sich auf vom Parlament 2021 vorgezogene Entscheide aus dem Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung. Über den gesamten Energie-Mantelerlass berät das Parlament noch. (awp/mc/pg)