Bundesrat will diskriminierungsfreien Zugang zum Bahnnetz sicherstellen

SBB Intercity-Pendelzug

SBB Intercity-Pendelzug (© SBB Fotodienst / Alain D. Boillat)

(Foto: © SBB Fotodienst / Alain D. Boillat)

Bern – Der Bundesrat hat heute die Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll unter anderem die Trassenvergabestelle in eine Anstalt des Bundes überführt und die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr gestärkt werden. Der Bundesrat will dadurch einen diskriminierungsfreien Zugang zur Bahninfrastruktur sicherstellen. Ausserdem sollen die Passagierrechte im Bahn- und im internationalen Fernbusverkehr ausgebaut werden.

Heute sind die schweizerischen Bahnunternehmen in der Regel als integrierte Bahnen organisiert. Die Infrastruktur ist rechnerisch und organisatorisch vom Verkehr getrennt, bleibt aber in der Gesamtverantwortung der Bahnunternehmen. Dies birgt in einem Umfeld mit zunehmendem Wettbewerb ein gewisses Diskriminierungspotenzial. Gestützt auf die Arbeiten einer unabhängigen Expertengruppe schlägt der Bundesrat nun verschiedene Massnahmen vor, um das Bahnsystem weiterzuentwickeln und alle Eisenbahnverkehrsunternehmen beim Zugang zur Bahninfrastruktur gleich zu behandeln. Er hat heute dazu die Vernehmlassungsvorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) verabschiedet. Dabei geht es insbesondere um folgende Änderungen:

Erweiterte Passagierrechte
Ebenfalls zur OBI-Vorlage gehört eine Stärkung der Passagierrechte. Der Bundesrat will die Rechte der Reisenden im Eisenbahn-  sowie im internationalen Fernbusverkehr an die Standards der EU angleichen, um Lücken zu schliessen und den öffentlichen Verkehr weiter zu stärken. Die Verkehrsunternehmen sollen verpflichtet werden, die Reisenden über Verspätungen oder Ausfälle und ihre Rechte zu informieren. Vorgesehen ist auch, dass die Verkehrsanbieter bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung bezahlen müssen. Diese kann über die Entschädigungen hinausgehen, die heute von einigen Bahnen bereits freiwillig entrichtet werden. Geregelt werden sollen auch die Pflichten der Unternehmen bezüglich Rück- oder Weiterreise. Im Bahnverkehr soll die Entschädigungsregelung im internationalen Verkehr und im nationalen Fernverkehr gelten. Die Gesetzesänderungen werden auf Verordnungsstufe konkretisiert.

Die Vernehmlassung dauert bis 30. November 2015. (admin.ch/mc/ps)

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