Bundesrat will Elektroautos ab 2024 besteuern
Bern – Ab 2024 soll die Automobilsteuer auch für Elektroautos fällig werden. Das schlägt der Bundesrat vor, mit Blick auf die knappen Finanzen des Bundes. Zur nötigen Verordnungsänderung läuft nun die Vernehmlassung.
Die Automobilsteuer von 4 Prozent, die neu auch auf Elektroautos erhoben werden soll, wird auf dem Importpreis erhoben, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Mittwoch schrieb. Der Endpreis des Fahrzeuges werde sich deshalb um weniger als diese 4 Prozent erhöhen, auch wenn die Steuer voll an die Käuferschaft weitergegeben werde.
Rund jedes fünfte Fahrzeug
Elektroautos sind in der Schweiz seit der Einführung der Automobilsteuer 1997 von dieser Steuer befreit, um die Entwicklung der Elektromobilität voranzubringen. Da mittlerweile rund jedes fünfte in die Schweiz importierte Fahrzeug ein Elektroauto ist, hält der Bundesrat die Steuerbefreiung nicht mehr für nötig.
Bis 2009 bewegten sich die Ausfälle durch die Steuerbefreiung von Elektroautos bei rund 50’000 Franken im Jahr, wie den Erläuterungen zur Vorlage zu entnehmen ist. Danach stiegen sie vorerst leicht, ab 2018 dann aber signifikant. Von 2018 bis 2022 versechsfachte sich die Zahl der jährlich importierten Elektrofahrzeuge.
Entsprechend fielen 2022 bei der Automobilsteuer rund 78 Millionen Franken an Einnahmen weg, und 2023 würden Ausfälle von 100 bis 150 Millionen Franken erwartet, schrieb das BAZG. Kommt die Automobilsteuer auf Elektroautos, fliessen von 2024 bis 2030 zusätzliche Einnahmen von 2,1 bis 3 Milliarden Franken. Auf Hybridfahrzeugen wird die Automobilsteuer schon heute erhoben.
Für den NAF-Fonds
Der Ertrag aus der Automobilsteuer geht an den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). So gibt es die Verfassung vor. Die Automobilsteuer auf Elektroautos gehört zu den Massnahmen zugunsten des Staatshaushaltes, die der Bundesrat Ende Januar beschlossen hatte.
Der Bundesrat verspricht sich davon eine Entlastung des Haushaltes von bis zu 150 Millionen Franken im Jahr. Generiert die Automobilsteuer mehr Einnahmen, können die Einlagen aus der Mineralölsteuer in den NAF mindestens vorübergehend gekürzt werden.
Nicht zur Vorlage gehört die geplante Abgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, die spätestens 2030 kommen soll. Denn wegen der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Alternativen zum Verbrennungsmotor sinken auch die Einnahmen aus der auf Benzin und Diesel erhobenen Mineralölsteuer.
Nicht zu verwechseln ist die Automobilsteuer im Übrigen mit den Motorfahrzeugabgaben, die die Kantone erheben. In verschiedenen Kantonen gibt es gemäss dem Bericht des Bundesrates Ermässigungen oder Befreiungen für Elektrofahrzeuge.
Die Vernehmlassung zur Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektroautos dauert bis zum 12. Juli. (awp/mc/pg)