Bern – Der Bundesrat will ab Juli Konzerte, Sportevents und Open-Air-Anlässe mit bis zu 3000 Personen ermöglichen, falls es die epidemiologische Lage erlaubt. Ab September sollen es dann 10’000 Personen sein. Die Hürden für die Organisatoren sind hoch. Und die Ungewissheit bleibt.
«Wir vermissen alle Grossveranstaltungen», sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern. Der Bundesrat wolle nun den Veranstaltern von Sport- und Kulturanlässen sowie den Kantonen eine Entscheidungshilfe und einen Horizont bieten.
Es sei allerdings noch zu früh, um zu sagen, dass Anfang Juli tatsächlich wieder Grossveranstaltungen stattfinden dürfen, hielt Berset fest. Grosse Events seien zwar auch möglich, wenn die Infektionszahlen stiegen. Denn gleichzeitig steige die Zahl der Geimpften. Dies erlaube einen «Weg zurück zur Normalität». Definitiv entscheiden will der Bundesrat in der zweiten Juni-Hälfte.
Bundespräsident Guy Parmelin mahnte zu Vorsicht. Trotz in Aussicht gestellter weiterer Lockerungen gelte es, weiterhin diszipliniert zu bleiben. «Jeder Gewinn von Freiheit erfordert ein grösseres Mass an Eigenverantwortung», sagte er.
Weit weg von Normalität
Das gilt auch die die Veranstalter von Grossveranstaltungen. Anlässe mit über 1000 Personen sind seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 verboten – nur im Oktober 2020 waren sie kurzzeitig erlaubt. Festivalveranstalter und die Eventbranche forderten in den vergangenen Wochen wiederholt «mehr Planungssicherheit».
Diesem Wunsch möchte der Bundesrat nun nachkommen. Er hat skizziert, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können. Klar ist: Grossveranstaltungen sollen nur unter restriktiven Auflagen erlaubt sein. Der Bundesrat will den Kantonen strenge Schutzkonzepte vorgeben.
Teilnehmer sollen grundsätzlich Maske tragen und sitzen müssen. Es gilt zudem die Regel, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können. Ausgenommen von dieser Regel sollen unter 16-Jährige, weil diese noch nicht geimpft werden können.
Um die anspruchsvollen Schutzkonzepte zu testen, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen im Juni die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. Es gehe vor allem darum, herauszufinden, wie viele Leute man am Eingang testen könne und wie man Nachweise der Impfungen effizient überprüfe, sagte Berset.
Details für Schutzschirm vorgelegt
Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten von überkantonalen Events von mehr als 1000 Personen pro Veranstaltungstag. Diese Schutzschirm-Regelung hatte das Parlament in der abgelaufenen Frühjahrssession beschlossen.
Der Bundesrat legt nun dar, wie dies konkret umgesetzt werden soll. Der Veranstalter trägt demnach pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30’000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent.
Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Insgesamt beantragt der Bundesrat dem Parlament ein Kredit in Höhe von 150 Millionen Franken. Damit sollen Veranstaltungen versichert sein, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 geplant sind. Für die Umsetzung muss laut dem Bundesrat ab in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Covid-Zertifikat soll helfen
Die Kantone, Städte, Gemeinden, die Dachverbände der Sozialpartner, die betroffenen Branchenverbände, der Rat der Religionen sowie die zuständigen Parlamentskommissionen können sich nun bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.
Den Grundsatzentscheid zu den Grossveranstaltungen wird der Bundesrat voraussichtlich am 26. Mai fällen. Bis im Sommer soll ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat – also ein fälschungssicherer Impf-, Test- und Genesenennachweis – vorliegen. Damit werde die Kontrolle der Nachweise am Eingang von Veranstaltungen wesentlich erleichtert, schreibt der Bundesrat. (awp/mc/pg)