Bundesrat will flankierende Massnahmen stärken

Baustelle Kontrolle

Flankierende Massnahmen: Kontrolle auf einer Baustelle.

Kontrolle auf einer Baustelle.

Bern – Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Optimierung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit eröffnet. Mit den Änderungen im Obligationenrecht (OR), im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) und im Entsendegesetz (EntsG) sollen die FlaM zwecks Missbrauchsbekämpfung weiter optimiert werden. Insbesondere sollen die Obergrenze der Verwaltungssanktionen bei Verstössen gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen erhöht und Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) eingeführt werden.

Die FlaM haben sich in den vergangenen zehn Jahren grundsätzlich bewährt. Sie gewährleisten in- und ausländischen Arbeitnehmenden einen wirksamen Schutz vor Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen. Die Wirksamkeit verschiedener dieser Massnahmen kann jedoch weiter verbessert werden.

Gestützt auf den Bericht einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Sozialpartner und der Kantone hat der Bundesrat am 26. März 2014 verschiedene Verbesserungsmassnahmen beschlossen. Zur Umsetzung dieser Massnahmen hat der Bundesrat heute eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese schlägt Folgendes vor:

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 19. Dezember 2014.

Die FlaM stehen im direkten Zusammenhang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Der Bundesrat hat am 20. Juni 2014 das Konzept zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 121 a verabschiedet und wird bis Ende 2014 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Gleichzeitig wird der Bundesrat eine Anpassung der FlaM prüfen und falls möglich, ebenfalls bis Ende 2014, einen Vernehmlassungsentwurf ausarbeiten. (admin.ch/mc/ps)

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