Bern – Der Bundesrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er beantragt dem Parlament, 1,9 Mrd Franken für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sprechen. Der Kredit dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgabenwirksam, falls eine Bürgschaft eingelöst werden muss.
Der Bund unterstützt mit seinen Bürgschaften die Aktivitäten der EGW, die mittels Anleihen direkt auf dem Kapitalmarkt Gelder beschafft. Dank der Bundesbürgschaft kann die EGW ihren Mitgliedern die Mittel zur Erstellung und Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise wurden seit 2003 rund 27’000 Wohnungen in knapp 800 Liegenschaften in der ganzen Schweiz günstig finanziert.
Zudem gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der 2011 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften wird im Laufe des Jahres 2015 ausgeschöpft sein. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, einen Rahmenkredit für weitere gut sechs Jahre ab Mitte 2015 im Umfang von 1900 Millionen Franken zu sprechen. (WBF/mc/pg)