Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD.
Bern – Privatbestechung soll künftig von Amtes wegen verfolgt werden. Dies hat der Bundesrat am Freitag im Grundsatz beschlossen. Er reagiert damit auf Kritik des Europarats-Gremiums gegen Korruption (GRECO).
Die Organisation, der auch die Schweiz angehört, hatte letzten Dezember in einem Bericht die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung in der Schweiz in Frage gestellt. Die Zahl der Verurteilungen sei gegenüber der Zahl der laufenden Verfahren gering, hiess es damals. Beunruhigend sei insbesondere, dass es noch nie zu einer Verurteilung wegen Privatbestechung gekommen sei.
Privatbestechung soll zum Offizialdelikt werden
Wie das Bundesamt für Justiz mitteilte, wurde das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun vom Bundesrat beauftragt, bis nächsten Frühling einen Vorentwurf zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts zu erarbeiten. Als Kernstück der Gesetzesrevision soll Privatbestechung zum Offizialdelikt werden.
Undurchsichtige Parteienfinanzierung als Stein des Anstosses
Die GRECO-Experten hatten in ihrem Bericht insbesondere kritisiert, dass es in der Schweiz keine klaren Regeln zur Parteienfinanzierung gibt. Der Stimmbürger erfahre so nichts dazu, welche Firmen oder welche Interessenorganisation einer Partei, einem Abstimmungskomitee oder einem Kandidaten wie viel Geld spende. GRECO empfahl, in Zukunft sämtliche Spenden ab einem gewissen Betrag offen zu legen und anonyme Spenden zu verbieten. Über das Vorgehen in Sachen Parteienfinanzierung will der Bundesrat erst später entscheiden. Zuerst will er den Bericht zur Parteienfinanzierung sowie die Empfehlungen mit einer GRECO-Delegation besprechen. (awp/mc/hfu)