Bundesrat will kürzere Zugangswege zu Post- und Zahlungsstellen
Bern – In Zukunft sollen 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel eine Post- oder Zahlungsverkehrsstelle erreichen können. Zusätzlich schlägt der Bundesrat vor, die Grundversorgung in den Städten zu verbessern.
Bisher mussten Poststellen und Agenturen für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten und Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 30 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein. Neu soll auch der Zeitaufwand für die Erreichbarkeit von Zahlungsstellen auf 20 Minuten verkürzt werden.
Das schlägt der Bundesrat in der Revision der Postverordnung vor, die er am Mittwoch in die Vernehmlassung schickte. In Bezug auf die Postdienste bleibt die geltende Regelung damit unverändert. Bietet die Post einen Hausservice an, so gelten für die betroffenen Haushalte 30 Minuten bis zum nächsten bedienten Zugangspunkt.
In Gebieten, in welchen die Bareinzahlung innerhalb der Zeitvorgabe an einem Schalter nicht möglich ist, muss die Post diese Dienstleistung am Domizil anbieten. Ausserdem soll der Richtwert von 90 Prozent der Bevölkerung in jedem Kanton eingehalten werden und nicht mehr nur im nationalen Durchschnitt.
Bundesrat folgt Arbeitsgruppe
Der Bundesrat folgt mit der Anpassung den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung. Diese setzte sich zusammen aus der Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, dem Gemeindeverband, dem Gewerbeverband, dem Städteverband, der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz sowie der Post.
In ihrem Schlussbericht schrieb die Arbeitsgruppe, dass die heutigen Erreichbarkeitsvorgaben bei Postdiensten in vier Kantonen (AI, AR, FR und OW) und bei Barzahlungsdienstleistungen in drei Kantonen (AR, OW, UR) nicht erfüllt würden. Die Arbeitsgruppe kommt aber zum Schluss, dass der strengere Messwert von 20 Minuten für beide Bereiche vertretbar sei.
Urbane Gebiete besser bedienen
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll ausserdem in urbanen Gebieten mindestens eine Poststelle oder Agentur pro 15’000 Einwohner oder Beschäftigte bestehen. Wird diese Schwelle überschritten, bestehe ein Anspruch auf einen weiteren Zugangspunkt, schreibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom).
Schliesslich wird mit der Revision ein regelmässiger Dialog zwischen der Post und den Kantonen eingeführt. Bei einer geplanten Schliessung oder Umwandlung einer Poststelle muss die Post die betroffenen Gemeindebehörden mindestens sechs Monate vorher anhören. Für eine Schlichtung ist weiterhin die Eidg. Postkommission (PostCom) zuständig.
Die Post geht davon aus, dass sie durch die Revision in gewissen Kantonen die Anzahl der Zugangspunkte erhöhen muss. Ausserdem müssten in ungefähr 300 Gebieten Zahlungsdienstleistungen an der Haustür eingeführt werden. Insgesamt ergeben sich damit nach Berechnungen der Post zusätzliche Kosten von 10 bis 40 Millionen Franken.
Gesetzesrevision folgt später
Mit ihrer Ankündigung im Herbst 2016, landesweit und bis 2020 600 Poststellen zu schliessen und falls möglich durch Postagenturen zu ersetzen, löste die Post heftige Kritik aus. Von den noch 1400 Poststellen sollen gemäss den Plänen 800 bis 900 übrigbleiben.
Der Umbau des Poststellennetzes ist denn auch ein Dauerbrenner im Parlament. Zuletzt nahm der Ständerat in der Sommersession eine Standesinitiative aus dem Kanton Jura an, die verlangt, dass die PostCom zur Schliessung oder Verlegung einer Poststelle nicht nur eine Empfehlung abgeben, sondern einen anfechtbaren Beschluss fassen soll.
Bürgerinnen und Bürger sollen mit einer bestimmten Anzahl Unterschriften eine Eingabe bei der PostCom machen können. Der Nationalrat muss noch über diese Initiative entscheiden. (awp/mc/pg)