Bundesrat will neue Regeln für die Medienförderung
Bern – Künftig sollen nicht nur Radio und Fernsehen, sondern auch Online-Medien mit Geldern aus der Medienabgabe unterstützt werden können. Das schlägt der Bundesrat vor. Für reine Textangebote ist aber keine Förderung vorgesehen.
Der Bundesrat hat am Donnerstag die Vernehmlassung zum neuen Gesetz über elektronische Medien eröffnet. Damit sollen elektronische Medien für ihre Service-public-Leistungen unterstützt werden. Online-Medien spielten durch die Digitalisierung eine immer wichtigere Rolle in der Medienlandschaft, schreibt der Bundesrat. Zum Schutz der Presse will er indes nur Online-Medien unterstützen, die vor allem auf Audio- und Videoinhalte setzen.
Der Bundesrat zeigt sich überzeugt, dass das neue Gesetz zeitgemäss ist und einen umfassenden, qualitativ hochstehenden medialen Service public gewährleistet. Ein solcher sei für das Funktionieren des demokratischen Systems notwendig, hält er fest.
Unterstützung für Service public
Einen wesentlichen Beitrag soll weiterhin die SRG leisten. Sie muss Angebote in den Bereichen Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport in allen Sprachregionen anbieten und sich dabei von kommerziellen Anbietern unterscheiden. Wie bereits heute können auch andere Anbieterinnen Service-public-Leistungen erbringen und mit Geldern aus der Medienabgabe unterstützt werden, welche das Stimmvolk 2015 gutgeheissen hat.
Dafür stehen maximal 6 Prozent des Ertrages zur Verfügung – etwa gleich viel wie heute für die Lokal- und Regionalsender mit Service-public-Auftrag. Neu kommen Online-Medien hinzu. Die Unterstützung wird in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Gefördert werden können Angebote mit regionalen Informationsleistungen, Angebote für bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie Angebote mit Einbezug des Publikums.
Auch Nachrichtenagenturen
Weitere maximal zwei Prozent aus der Abgabe stehen für indirekte Medienförderung zur Verfügung – eine Medienförderung, die den elektronischen Medien insgesamt zu Gute kommt und die Qualität des Journalismus stärkt.
Das Gesetz ermöglicht eine finanzielle Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, die Kurse für Medienschaffende elektronischer Medien anbieten. Letztere erhalten heute Bundesgelder. Neu unterstützt werden können der Presserat, innovative IT-Lösungen sowie nicht gewinnorientierte Nachrichtenagenturen, die zur Grundversorgung elektronischer Medien mit Informationen beitragen.
Neue unabhängige Behörde
Für die Regulierung und Beaufsichtigung soll eine neue, von der Bundesverwaltung unabhängige Behörde geschaffen werden: die Kommission für elektronische Medien (Komem). Deren Mitglieder wählt der Bundesrat. Die Komem erteilt die SRG-Konzession und schliesst Leistungsvereinbarungen mit anderen Medien ab.
Heute sind dafür der Bundesrat, das Departement Uvek und das Bundesamt für Kommunikation Bakom zuständig. Mit der neuen Behörde würden die elektronischen Medien staatsferner, schreibt der Bundesrat. Die Aufsicht über den Inhalt der Medienangebote bleibt bei der UBI. Die Beträge an die SRG und die Höhe der Medienabgabe legt weiterhin der Bundesrat fest. Ab 2019 beträgt diese 365 Franken pro Haushalt.
Strengere Regeln für die SRG
Das neue Gesetz soll das Radio- und TV-Gesetz ablösen. Für die SRG sind detailliertere Regeln vorgesehen als bisher. Neu kann der Bundesrat einen Maximalbetrag für die Werbeeinnahmen festlegen. Er kann auch bestimmen, welchen Anteil der Abgabe die SRG für die Information verwenden muss. Heute fliessen rund 50 Prozent in die Information.
Weiter will der Bundesrat im Gesetz verankern, dass die SRG mit anderen Medien kooperieren darf – und dass sie diesen ihre Inhalte zu fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellen muss. Für Beteiligungen an anderen Medienunternehmen und die Gründung eigener Gesellschaften bräuchte die SRG eine Genehmigung der Komem. Online-Werbung und Werbung in Radioprogrammen bleiben für die SRG verboten.
Für Radios und Online-Medien ohne Leistungsvereinbarung sieht das neue Gesetz keine Regulierung vor. Für Fernsehveranstalter ohne Leistungsauftrag gelten weiterhin Mindestvorschriften, beispielsweise zum Jugendschutz. Die Meldepflicht von Programmen wird dagegen abschafft.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober. (awp/mc/pg)