Bundesrat will Pensionskassen-Vorbezug einschränken

Pensionskasse

(Foto: eyetronic - Fotolia.com)

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Bern – Wer ein Haus kaufen will, soll dafür weiterhin seine Pensionskasse anzapfen dürfen, wer sich selbständig macht, hingegen nicht. Damit will der Bundesrat verhindern, dass Rentnerinnen und Rentner mangels Alterskapital mit Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt werden müssen.

Er hat am Mittwoch eine Änderung des EL-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt mit dem Ziel, den Vorbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge einzuschränken. Jedes zweite Unternehmen verschwinde innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung, sagte Sozialminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Ein grosser Teil des Alterskapitals gehe dabei verloren. Mit der Reform will der Bundesrat dafür sorgen, dass dieses für die Altersvorsorge erhalten bleibt wird.

Mit dem gleichen Ziel soll der Kapitalbezug bei der Pensionierung eingeschränkt werden. Heute können die Pensionskassen das Guthaben ganz oder teilweise als Kapital statt als Rente an die Versicherten auszahlen, wenn diese das verlangen. Gemäss dem Bericht des Bundesrats zur Vorlage haben 2013 fast 35’000 Personen davon Gebrauch gemacht.

Geld wird nicht verjubelt
Mit diesem Geld muss dann aber eine Rendite wie bei einer Pensionskasse erwirtschaftet werden, um den Lebensabend zu finanzieren. Auch das Risiko eines überdurchschnittlich langen Lebens tragen die Rentnerinnen und Rentner selber. Verjubelt wird das Geld laut Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen, nur in Einzelfällen. «Wir behaupten nicht, dass die Leute verantwortungslos mit dem Geld umgehen», sagte er.

Der Bundesrat stellt zwei Varianten zur Diskussion: Der Bezug in Kapitalform soll entweder ganz untersagt oder auf die Hälfte des Altersguthabens beschränkt werden. Heute muss auf Verlangen mindestens ein Viertel des Guthabens als Kapital ausgezahlt werden.

Investment in ein Haus ist auch ein Teil der Altersvorsorge
Einen Rückzieher hat der Bundesrat beim Vorbezug des Alterskapitals zum Kauf eines Hauses oder einer Wohnung gemacht. Hauseigentümer und die Immobilienbranche hatten laut aufgeschrien, als die Regierung vor mittlerweile eineinhalb Jahren eine Einschränkung auch für den Immobilienkauf ankündigte. Man habe damals bloss die Diskussion eröffnet, sagte Berset.

Inzwischen ist der Bundesrat offenbar zum Schluss gekommen, dass die Immobilienbesitzer nicht das grösste Problem der EL sind. «Wer in ein Haus investiert, investiert auch in die Altersvorsorge», sagte Berset. Vorzeitig auf ihr Alterskapital zugreifen können sollen weiterhin auch jene Personen, die in ein aussereuropäisches Land auswandern. Laut Bundesrat kommen nur sehr wenige von ihnen wieder in die Schweiz zurück und beziehen hier EL.

Nur für Bedürftige
Neben den Einschränkungen bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen vor, um die EL zu entlasten. Beispielsweise soll vorhandenes Vermögen bei der Ermittlung eines Anspruchs stärker berücksichtigt werden. Dazu sollen die Freibeträge auf das Gesamtvermögen gesenkt werden, für Alleinstehende von 37’500 CHF auf 30’000 CHF und für Ehepaare von 60’000 CHF auf 50’000 CHF.

Mit der Revision will der Bundesrat auch etwas gegen Schwelleneffekte und andere unerwünschte Anreize unternehmen. Beispielsweise kann die von den meisten Kantonen festgelegte EL-Mindesthöhe dazu führen, dass jemand mit EL besser gestellt wird als jemand in sehr ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen ohne EL. Die hypothetischen Erwerbseinkommen soll künftig voll angerechnet werden. Solche werden heute für Personen ermittelt, die eine IV-Teilrente beziehen, ihre verbleibende Erwerbsfähigkeit aber nicht voll ausschöpfen. Mit der Änderung will der Bundesrat einen Anreiz dafür schaffen.

Um zu verhindern, dass zu hohen Krankenkassenprämien angerechnet werden, soll nicht mehr eine kantonale Durchschnittsprämie, sondern die effektive Prämie berücksichtigt werden. Auch beim Vollzug plant der Bundesrat Anpassungen. Bereits vom Parlament beraten wird die Erhöhung der maximalen Beträge der Mietzinse. Diese wurden letztmals 2001 festgelegt und decken heute nur noch einen Teil der effektiven Mietzinskosten.

Wachsende Ausgaben
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben AHV- und IV-Bezüger, deren anerkannte Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Zwischen 2000 und 2014 ist ihre Zahl von rund 203’000 auf fast 310’000 gestiegen. Die Ausgaben haben sich in dieser Zeit auf 4,68 Mrd CHF mehr als verdoppelt. Für 2030 prognostiziert der Bundesrat EL-Ausgaben von 6,6 Mrd CHF.

Ein Grund dafür sind die wachsenden Kosten für Heime. Eine Analyse zu den ansteigenden Pflegekosten sei im Gang, sagte Berset. Der Bundesrat weist in seinem Bericht auch darauf hin, dass fast jede dritte Person, die Ergänzungsleistungen zur AHV erhält, Kapital aus der 2. Säule bezogen hat.

Nach Angaben des Bundesrats könnten mit der EL-Refom je nach gewählter Variante 152 Mio bis 171 Mio CHF eingespart werden. Die geplanten Anpassungen bei den Krankenversicherungsprämien würde die Kantone bei den Prämienverbilligungen um 116 Mio CHF entlasten. (awp/mc/pg)

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