Bundesrat will Rentenalter 65 für Frauen
Innenminister Alain Berset.
Bern – Nach über zwei Jahren Vorarbeit hat der Bundesrat am Mittwoch dem Parlament seine Vorschläge für eine Reform von AHV und beruflicher Vorsorge vorgelegt. Trotz Kritik von allen Seiten hat er an der Altersvorsorge 2020 keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen.
Vor allem bleibt er dabei, dass AHV und berufliche Vorsorge gemeinsam reformiert werden sollen. Die zentralen inhaltlichen Elemente des Pakets hatte der Bundesrat bereits nach Auswertung der Vernehmlassung im letzten Juni definiert.
Zusatzfinanzierung notwendig
Das Frauenrentenalter wird innerhalb von sechs Jahren jenem der Männer angepasst und auf 65 Jahre erhöht. Abstriche sind auch bei den Witwenrenten geplant. Trotz Leistungsabbau ist für die AHV eine Zusatzfinanzierung nötig. Geplant ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in zwei Schritten. Aufgrund der Kritik von Wirtschaftsverbänden und bürgerlichen Parteien schlägt der Bundesrat aber nicht zusätzlich 2, sondern maximal 1,5 Prozentpunkte vor.
Zudem soll der Ertrag des bereits erhobenen Mehrwertsteuerprozents vollständig an die AHV gehen und nicht mehr zwischen AHV und Bund aufgeteilt werden. Dafür soll der Bundesanteil an den Ausgaben der AHV entsprechend gesenkt werden. Weiter soll ein automatischer Interventionsmechanismus dafür sorgen, dass die AHV rechtzeitig saniert wird.
Mindestumwandlungssatz soll auf 6 Prozent gesenkt werden
Der Mindestumwandlungssatz, mit dem die Rentenhöhe in der beruflichen Vorsorge berechnet wird, soll schrittweise von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Um eine Reduktion der Renten zu verhindern, will der Bundesrat auf einen Koordinationsabzug verzichten und die Altersgutschriftensätze anpassen. Diese beiden Massnahmen stellen laut Bundesrat sicher, dass zusammen mit der AHV-Rente das verfassungsmässige Ziel einer Ersatzquote von 60 Prozent erreicht werden kann.
Wird die Eintrittschwelle wie vorgeschlagen von 21’000 auf 14’000 Franken gesenkt, haben künftig rund 90 Prozent der Arbeitnehmenden eine Pensionskasse. Davon würden laut Bundesrat in erster Linie Frauen profitieren. Die Beitragssätze von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden werden vereinheitlicht.
Frühpensionierung erst ab 62 Jahren
Unter dem Begriff «Referenzalter» will der Bundesrat einen flexiblen Rückzug aus dem Erwerbsleben ermöglichen – mit entsprechenden Abzügen respektive Aufschlägen. Eine Frühpensionierung soll aber erst ab 62 statt schon ab 58 Jahren möglich sein, wobei Ausnahmen vorgesehen sind für Personen, die in Tieflohn-Berufen arbeiten und typischerweise eine tiefere Lebenserwartung haben. Mit 70 müssten alle Versicherten die ganze Rente beziehen.
Der Bundesrat will auch die Regeln für private Lebensversicherungen ändern. Die Mindestquote für die Beteiligten der Versicherten am Gewinn des Versicherungsgeschäfts soll von 90 auf 92 Prozent erhöht werden. Eine höhere Mindestquote hat der Bundesrat auf Druck der Versicherer fallen lassen. Mit einer gestärkten Aufsicht und mehr Transparenz im Pensionskassengeschäft will er aber das Vertrauen der Versicherten stärken.
Reformbedarf unumstritten
Der Reformbedarf ist unumstritten. Die Lebenserwartung steigt ständig an und mit ihr sowohl die Zahl der Rentenbezüger als auch die Bezugsdauer. Nach Schätzungen des Bundesrats werden die Kapitalreserven der AHV etwa ab 2020 kontinuierlich abnehmen, auch die Mindestleistungen der Pensionskassen können nicht ausreichend finanziert werden. Verändert haben sich auch die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden. Viele von ihnen möchten eine flexiblere Ruhestands-Lösung.
Bundesrat und Parlament haben in den letzten Jahren mehrere Anläufe genommen, diese Probleme zu lösen: Die 11. AHV-Revision scheiterte jedoch 2004 in der Volksabstimmung und beim zweiten Anlauf 2010 im Parlament, die Anpassung des Umwandlungssatzes ebenfalls 2010 in der Volksabstimmung.
Der Bundesrat ist darum überzeugt, dass nur eine umfassende Lösung mit einer gemeinsamen Reform von AHV und beruflicher Vorsorge erfolgversprechend sein kann. Indem das Niveau der Altersrenten erhalten bleibt, gleichzeitig aber die Finanzierung der Altersvorsorge gesichert wird, hofft er eine Mehrheit für die Vorlage zu finden.
Das Volk dürfte das letzte Wort haben
Ob er damit richtig liegt, muss sich erst noch weisen, denn die Vorlage ist von allen Seiten unter Beschuss. Der Linken sind insbesondere die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes ein Dorn im Auge. Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände halten die Pläne des Bundesrats für zu zögerlich und zu teuer. Sie möchten die Probleme der Altersvorsorge nicht als Paket, sondern in einzelnen Vorlagen lösen. Vorgeschlagen wird unter anderem die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.
Geht es nach dem Bundesrat, hat das Volk das letzte Wort. Er will sämtliche für die Altersvorsorge 2020 nötigen Gesetzesänderungen in einem einzigen Erlass zusammenfassen. Dieser soll mit der für die Mehrwertsteuererhöhung nötigen Verfassungsänderung zu einem Paket geschnürt werden. Für eine etappenweise Inkraftsetzung ist der Bundesrat aber offen.
Gewerkschaften und Arbeitgeber betonen gegenteilige Positionen
Arbeitgeber und Gewerkschaften pochen auf ihre gegensätzlichen Positionen zur Altersvorsorge-Vorlage: Während der Arbeitgeberverband und Economiesuisse weiterhin eine Reform in Etappen fordern, lehnt der Gewerkschaftsbund eine Aufteilung der Vorlage ab. Die Reform müsse gesamtheitlich angegangen werden, eine Aufsplittung in Einzelreformen sei politisch chancenlos, schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in seiner Mitteilung. Das Paket bereits jetzt aufzubrechen sei «mörderisch», heisst es in einer Mitteilung vom Arbeitnehmenden-Dachverband Travail.Suisse.
Genau eine solche Aufteilung fordern der Schweizerische Arbeitgeberverband und Economiesuisse im gemeinsamen Communiqué: Nur eine portionierte Reform garantiere das heutige Rentenniveau. Beide Seiten bekräftigen am Mittwoch auch ihre übrige Haltung zum Reformvorhaben: Der SGB befürwortet die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV, die Erhöhung des Rentenalters für Frauen lehnt er ab. Eine Absage erteilt er auch der Senkung des Mindestumwandlungssatzes und der Schuldenbremse für die AHV.
Arbeitgeber und Economiesuisse befürworten das höhere Rentenalter und die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule. Die Mehrwertsteuer wollen sie in einem ersten Schritt nur um maximal 0,6 Prozentpunkte erhöhen. Eine weitere Anhebung um 0,4 Punkte ist aus ihrer Sicht nur möglich, wenn das Rentenalter von 65 Jahren erhöht wird. (awp/mc/pg)